Ergänzungen


Sohn Richard Alge, → al179

[PI2]:
"Am mutigsten und erfolgreichsten war schließlich der amerikanische Weg des Richard Alge (geb. 1852), der als Zwanzigjähriger den großen Schritt wagte. Zusammen mit dem Hohenemser Benedikt Amann startete er in Rochester im Staate New York - dort war eine Hohenemser Kolonie - und arbeitete dann eine Zeit lang in Philadelphia in seinem Beruf als Metzger. Aber die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse waren hier im Osten der USA bereits abgesteckt; Aufstiegswillige mussten weiter, und zwar in ein Gebiet, wo sich die Zivilisation und damit auch das wirtschaftliche Leben erst zu entwickeln begannen. Deshalb zog Alge im Jahre 1875 nach Kalifornien weiter. Hier in San Francisco begann er wiederum die Gegebenheiten zu studieren und sah für sich die besten Chancen in der aufstrebenden Kleinstadt Woodland, nahe der kalifornischen Hauptstadt Sacramento. Richard Alge - so heißt es in einer Lebensbeschreibung - sei einer jener Einwanderer gewesen, die mit leeren Taschen, aber mit mutiger Hoffnung und großem Unternehmungsgeist in die Neue Welt gekommen seien. Mit einem Partner eröffnete er hier einen Metzgerladen, verlagerte aber sein Geschäftsinteresse allmählich auf den Handel mit Schlachtvieh. Mit zunehmendem Wohlstand kaufte er auch Land und Immobilien. Richard Alge hat das Werden und Wachsen der Stadt Woodland nicht nur als Geschäftsmann, sondern auch in öffentlichen Ämtern mitgeprägt. Als er 1922 erstmals seine alte Heimat Lustenau besuchte, war er ein gemachter Mann, der die Vorstellungen vom reichen Onkel aus Amerika wunderbar erfüllte."


Agatha Öhin, → bo12

[VLA], Urkundenregesten - Reichsgrafschaft Hohenems, Signatur 5256, 27.01.1614:
"Agatha Öhin von Ems, Witwe Jörg Humpelers, des Kellers zu Höchst, jetzt Ehefrau Peter Böschs zu Lustenau, schwört Urfehde. Als eheliche Tochter des Gerichtsammanns Michael Öhin und der aus dem Bregenzerwald stammenden Margaretha Feursteinin glaubte sie, sich der Leibeigenschaft "entschütten" zu können, obwohl in der Grafschaft Ems der uralte Gebrauch in Geltung ist, dass, wer darein zieht, hauset und hofet ohne alle Mittel, wie andere daselbst wesende Untertanen leibeigen wird, gleich ob Weib oder Mann. Bei der Auswanderung musste man sich auskaufen. Ihre Mutter hat diese Tatsache durch Bekenntnis gegenüber dem verstorbenen Gerichtsammann Erhard Öhin anerkannt. Nach ihrer Verheiratung mit Jörg Humpeler hat aber die Agatha Öhin der Herrschaft Ems die Leibeigenschaftsgebühren 25 Jahre lang nicht mehr entrichtet. Sie erkennt nunmehr die Leibeigenschaft für sich und alle ihre Kinder Hans, Hans Heinrich, Katharina (verheiratet), Barbara, Afra, Maria, Margaretha und Anna an und zahlt die versäumten Gebühren nach samt einer Geldstrafe von 60 Gulden."


Rosa Bösch, → bo762

Mitteilung des Klosters:
Schwester MARIA MEINRADA von der schmerzhaften Muttergottes, vorher Rosa Bösch, legitimierte Tochter des Alois Bösch und der Sophie Weckerle von Dornbirn.
Geboren: den 19.Januar 1903
Eingekleidet in Gaissau: den 8.Dezember 1924
Profess für 3 Jahre in Cartagena: den 8. Dezember 1924
Ewige Profess in Cartagena: den 8. Dezember 1927
Gestorben in Cartagena: den 4.Dezember 1958
Diese gute Schwester hat sich besonders in der Jugenderziehung in unseren Schulen ausgezeichnet; dabei hat sie in mehreren Ortschaften gearbeitet und überall den Samen des guten Wortes hinterlassen. Auch war sie in verschiedenen Gemeinschaften als Oberin und hat sich immer durch ihre Observanz und schwesterliche Liebe ausgezeichnet.
Im Jahre 1957 kam sie nach Mompos, welches ihre letzte Station werden sollte, denn ende des Jahres war eine Operation notwendig, die sie gut überstanden hatte, um sich dann nach Cartagena zu begeben, von den Arbeiten des Schuljahres auszuruhen und sich für das kommende Jahr vorzubereiten.
Da sie aber öfters Schmerzen hatte, machte man ihr neue Untersuchungen und die Ärzte beschlossen einen chirurgischen Eingriff in der Klinica Madre Bernarda zu riskieren, der über 5 Stunden dauerte. An diesem Tag hatte sie abends eine Herzschwäche und bekam die Krankensalbung. Im Mutterhaus fanden zu dieser Zeit die Exerzitien statt und man betete viel für die Kranke und wünschte ihr gute Besserung.
Nach einer Woche war sie so weit hergestellt und sollte entlassen werden, aber sie bekam einen neuen Herzanfall der zum Tode führen sollte. Sie überlebte nur einige Stunden und der Priester, die Ehrwürdige Mutter und die Schwestern begleiteten sie im Todeskampf.
Sie starb am 4. Dezember 1958, versehen mit den heiligen Sterbesakramenten und wurde am nächsten Tag in die Kapelle des Mutterhauses überführt und am nachmittag auf dem Schwesternfriedhof beigesetzt. Sie war die erste Schwester die auf dem neuen Friedhof des Mutterhauses ihre letzte Ruhestätte fand.
Es waren sehr viele Schwestern versammelt zu den jährlichen Exerzitien und den Feierlichkeiten vcn Einkleidung und Profess, sodass viele Mitschwestern ihr das letzte Geleit geben konnten. Wir haben wieder eine gute Fürsprecherin beim Herrn und bei seinen Heiligen.


Hans Fitz, → fi22

[LHB], S. 243 - 244:
Am 26. November 1654 zeigten Ammann Jakob Vogel und der Hofwaibel Magnus Bösch in der gräflichen Kanzlei in Ems an, Hans Fitz, Debusen Sohns Weib Katharina Grabher sei "verschiner Tagen" eine Kinderbetterin geworden. Diese habe nun 14 Tage lang ihr Büblein ohne Schwierigkeiten recht säugen können. Da habe ihre Schwägerin, Hansen Grabheren Weib, die Wälderin [Anna Erhard, gr43], durch einen Buben von ihr für ihr Knäblein, das böse Augen gehabt habe, Muttermilch holen lassen. Sie habe sie ihr, wenn auch ungern, erteilt. Hernach sei die Kindbetterin gleich von der Milch gekommen. Ihr Mann, Hans Fitz, suchte deshalb bei den Kapuzinern in Bregenz Rat. Diese gaben ihm Malefizwasser und "drei Stuck Hailtumbs" zum Einreiben, zum Trinken und die Brüste waschen mit. Nach deren Gebrauch kam der Kindbetterin die Milch wieder zurück. Als sie das Kind wieder säugte, wurde es am ganzen Leibe schwarz und geschwollen und bekam am Rücken ein Geschwür. Der Scherer von Bemang wollte es heilen und legte ihm ein Pflaster auf. Es klebte aber derart an, daß er es nicht mehr herab brachte, er hätte denn Haut und Fleisch mitziehen müssen. Die Gemächle schwollen dem armen Patientle so groß an und wurden so licht wie durchsichtiges Glas. Es starb wenige Tage nachher. Viele Leute hatten einen Argwohn auf Hans Grabheren Weib, weil sie einige Jahre vorher Hansen Lechler [le18] Kuh die Milch genommen habe. Die unglückliche Mutter hätte die Hexe auf ihre Kosten fangen lassen, wenn sie nicht ihre Schwägerin gewesen wäre. Die einvernommenen Zeugen bestätigten die Angaben des Ammanns. Die Wälderin vermochte sich jedoch auch in diesem Falle aus der Schlinge zu ziehen. Ihr Sohn Johann Georg wurde Ratsherr in Feldkirch und stiftete um 1700 einen Jahrtag nach Lustenau.


Josef Gebhard Fitz, → fi307

Vorarlberger Volksblatt vom 10.10.1929:
"(Unglücksfall oder Verbrechen?) In der Nacht vom Sonntag auf Montag wurde Herr Josef Fitz, Theresens, jäh dem Leben entrissen. Hierüber erfahren wir von zuverlässiger Seite Folgendes: Josef Fitz war am Sonntag (6.) in Gesellschaft von noch drei Lustenauern im Gasthaus "Schäfle" in St. Margrethen. Um 1/4 24 Uhr verließen die drei Lustenauer das Gasthaus, um noch rechtzeitig die Brücke zu erreichen, die um 24 Uhr geschlossen wird. Josef Fitz blieb noch bei einem Schweizer Herren stehen und versäumte dadurch, die Brücke noch vor der Schließung derselben zu erreichen. Er und ein in Lustenau ansässiger Maler, mit dem Fitz auf dem Wege zusammengetroffen war, entschlossen sich nun über die Widnauerbrücke, welche die ganze Nacht offen steht, nach Lustenau zu kommen. Sie strebten also gemeinsam der Widnauer Brücke zu und gingen den längs dem Binnenkanal führenden Weg. Fitz sollte das Ziel nicht erreichen. Bei der Widnauer Brücke kam sein Begleiter allein völlig durchnäßt an; Fitz wurde erst am Montag (7.) als Leiche vom Binnenkanal in St. Margrethen an Land geschwemmt und dort dann aufgefunden. Unsere Gendarmerie ging der Sache sofort nach und schritt dann in der Nacht vom Montag auf Dienstag zur Verhaftung des erwähnten Malers, den sie als nächtlichen Begleiter des Fitz eruieren konnte. Der Verhaftete, der sonderbarerweise bis zu seiner Verhaftung der Gendarmerie von seinem nächtlichen Erlebnis keine Mitteilung gemacht hat, gab nun an, er und Fitz seien Arm in Arm den oben erwähnten Weg gegangen und Fitz habe dabei über die Schweizer gezetert. Plötzlich habe er, der Maler, einen heftigen Stoß bekommen, sei gestrauchelt und über die Böschung hinunter in den längs des Weges fließenden Binnenkanal gefallen, wo er selbst bald ertrunken wäre, da er keinen Grund gefunden habe. Nur schwimmend habe er sich an das andere Ufer retten können, wo er sich an einem Strauche an Land gezogen habe. Er habe dann seinem Begleiter (Fitz), den er nicht gekannt habe, gerufen, von diesem aber keine antwort erhalten und sei dann über die Widnauer Brücke, wo er übrigens sein Erlebnis erzählt habe, heimgegangen. Hierzu wurde nachträglich festgestellt, daß der Binnenkanal an der Unfallstelle nicht so tief sei, daß ein Mann dessen Grund nicht erreiche und daß auch kein Strauch in der Nähe sei. Ferner wurde festgestellt, daß der nächtliche Begleiter des Fitz sein Hemd mit Schmierseife bearbeitet habe. Hierzu gibt er an, daß er aus einem Hemd Flecken entfernen wollte, welche dieses durch Abfärben seine roten Krawatte bekommen habe. Über die Richtigkeit dieser Angabe dürfte eine chemische und mikroskopische Untersuchung Aufschluß geben. Der Verhaftete befindet sich nun mit seinem Einverständnis in schweizerischer Verwahrung. (Er ist Ausländer und das Unglück ereignete sich auf schweizerischem Boden.) Die Leiche des Josef Fitz, die am Kopf eine Verletzung der Weichteile aufweist, wurde Dienstag vormittags seziert. Als Todeesursache wurde Ertrinken festgestellt."


Matthias Grabher, → gr47

[LHB], S. 264 - 265:
Die Wallfahrtsfreudigkeit der Barockzeit ging auch an den Lustenauern nicht spurlos vorüber. Auch sie pilgerten gerne in ihren Nöten und Anliegen zu den Gnadenstätten und Wallfahrtsorten der näheren und weiteren Umgebung. Ein besonders beharrlicher und leistungsfähiger Waller war Debus (Matthäus] Grabher, der dreimal nach Rom pilgerte und dort auch seine letzte Ruhestätte fand. Am 20. April 1640 ließ ihm Graf Kaspar in landesväterlicher Fürsorge einen Reisepaß in lateinischer Sprache ausstellen, in dem er die fromme Absicht seines lieben Untertanen und seiner Schwester Anna kundgibt, die heiligen Stätten "in alma Urbe Romana" zu besuchen und zu beichten, ihn dem Wohlwollen aller Magistrate und Behörden empfiehlt, sie möchten ihn ungehindert hin- und zurückziehen lassen, zumal sein Heimatort von jeder ansteckenden Krankheit, besonders von der Pest frei sei. Der mit dem ensischen Steinbock gesiegelte und vom Grafen unterschriebene Paß enthält als Beweis für die durchgeführte Pereginatio den Vermerk: "Roms, vinti quatro Maggio 1640." auf der Rückseite steht: "Hans Grabher zue Lustnow will auch per Rohm." Am 28. April 1642 zog Debus abermals nach Rom. Für den Fall, daß er nicht mehr ins Land zurückkommen würde, vermachte er der Tochter seines Bruders, Anna Grabher, die ihm 12 Jahre lang umsonst gedient hatte, als Lidlohn sein Haus mit Stadel, Hofstatt und Krautgarten, Hausrat, Vieh, Roß und Bluemen (Heu), einen Acker im Oberfeld und einen Heuwachs im Widum. In seinem Testamente bedachte er Unsere Liebe Frau in Einsiedeln und die eigene Pfarrkirche mit je 50 fl., stiftete zu seinem Seelenheil zwei heilige Messen und verordnete den armen Leuten für einen Gulden Brot. Das übrige Erbe sollte nach Hofbrauch seinen übrigen Erben zufallen. Der hier vorgesehene Erbfall trat erst auf der dritten Rompilgerreise ein, als Debus 1650 von der Gewinnung des Jubiläumsablasses nicht mehr heimkehrte. Seine Erbin Ama Grabher verlobte sich Gott, wollte entweder in ein Kloster gehen oder unvermählt daheim bleiben, um leichter Werke der Nächstenliebe verrichten zu können. Ihr nächster Verwandter Hans Hämmerle, Baschas Sohn, ein Ehemann und Vater mehrerer unerzogener Kinder, wagte es im April 1652, nächtlicherweile in ihr Haus zu schlüpfen und ihre jungfräuliche Ehrbarkeit auf eine harte Probe zu stellen. Die tapfere Jungfer bestand sie glänzend. Sie erwehrte sich seiner mit einem Degen, hieb ihm in die lüsternen Finger und trieb ihn so aus dem Hause. Sein Schwager Georg Geser erreichte als Richter, daß der abgeblitzte Ehebrecher mit einer Strafe von 60 fl. davon kam.


Hans Grabher, → gr85

Sterbeeintrag für Hans Grabher:
Am 31.03.1710 wurde der Waibel Johannes Grabher auf dem Heimweg zur Dämmerstunde von unseligen Geistern derart vom rechten Wege in die Irre abgeführt und bei dem Hinterfeld im Stalden (wohl in dem Schilf des Moosbaches) so verborgen in den Tod getrieben, daß von seiner Leiche trotz eifrigsten Suchens keine Spur sich zeigen wollte. Nun wurden an den verschiedensten heiligen Stätten (vor allem wohl in dem Marienheiligtum der Lorettokapelle auf dem Felde) gemeinsame Bittgebete gehalten. Der allmächtige Gott, die allerseligste Jungfrau Maria, der hl. Antonius von Padua und der ganze himmlische Hof wurden öfters so inständig angerufen, daß schließlich nach 44 Tagen bangen Suchens am 14. Mai der noch unversehrte Leichnam beim Hinterfeld im Stalden gefunden wurde, an einer Stelle, die unzähligemal mit aller Sorgfalt abgesucht worden war, so daß man den Fund sich nicht anders als durch ein Wunder erklären konnte. Am Tag darauf fand die Beerdigung in geweihter Erde statt [WL2].


Hans Grabher, → gr91

Johann Grabher hätte 1697 durch seine Sorglosigkeit beinahe ein großes Unglück heraufbeschworen. Er ließ ein noch mit Glut gefülltes Rauchfaß am Paramentenkasten in der Sakristei hängen. Als seine Magd das auf dem Altar liegende geopferte Brot abholen wollte, auf das er ebenfalls vergessen hatte, fand sie die ganze Kirche voll Weihrauch. Außer Brot wurde den heiligen Nothelfern auch Flachs geopfert. Der von Johann Donat aufgestellte Aufpasser erwischte 1736 eine Diebin, die sich schon einmal an diesem Flachsopfer vergriffen hatte. Mesner Hans Grabher unterfing sich 1707 unter einem vorgegebenen Namen, von einem Übersaxner ein junges Pferd zu erhandeln, um es dann seiner Gewohnheit nach in die Schweiz zu praktizieren. Beim Verhör in der Hohenemser Kanzlei behauptete er, das Pferd ins Allgäu verkauft zu haben. Die Examinatoren ließen sich aber nicht davon überzeugen und übergaben den Schmuggler den Jägern, daß sie ihn dem Burgvogt von Altems zur Verwahrung in dem Kerker der Festung überbrächten. Ehe jedoch die Büttel im Vorraum der Kanzlei ihn zu Handen und Banden zu nehmen vermochten, wagte Hans einen so schnellen Sprung durch den Palast, daß sie bei der Verfolgung stolperten und über einander zu Boden fielen. Inzwischen gelang dem kühnen Ausreißer die Flucht in die Asyl bietende nahe Pfarrkirche. Obwohl diese hernach Tag und Nacht von Wächtern umstellt war, gelang es dem gerissener Roßhändler und -täuscher dennoch, mit Hilfe der Geistlichkeit (J. Michael Lechler oder J.B. Hagen war damals gerade Pfarrhelfer in Ems) zu entwischen und sich zu seinen Kundschaften in die freie Schweiz zu salvieren. Er tätigte in Haslach mit dem Ammann Johann Jakob Zellweger manchen Kuh- und Roßhandel, ging viele Jahre lang früh und spät bei ihm ein und aus und war, wie man zu sagen pflegt, lieb Kind im Haus. Zellweger gab ihm sofort zwei- bis dreihundert Gulden auf einmal in den Sack und schickt ihn ins Österreichische und in das Römische Reich, um für ihn Pferde einzukaufen. Nun blieb Grabher über ein Jahr lang in Zellwegers Nachbarschaf im Exil, bis die Luft über dem Rhein drüben für ihn wieder rein wurde. Sein Bruder Franz (geb. 04.10.1672, der aus dem ihm am 15.02.1698 erteilter Tischitel zu schließen, um diese Zeit primiziert haben muß], seit etwa 1703 emsischer Hofkaplan in Dornbirn-Oberdorf, nahm sich seiner und dann auch seiner Familie tatkräftig an. Er scheint 1703 noch irgendwo in Schwaben draußen die Seelsorge ausgeübt zu haben, da er damals von dort zu einer Erbteilung nach Hause gekommen war. Damals übernahm Hans eine Schuld von 33 fl. an Zellweger. Der Kaplan reiste am folgenden Tage ins Bad Pfäfers und traf in Ragaz den Oheim Zellwegers, Ulrich. Als er auf dem Heimweg bei Ammann Zellweger in der Au selbst zukehrte, bagatellisierte dieser den Schuldposten völlig. 1719 legte er aber dann bei dem Schuldgencht über das Vermögen des Mesners Hans ein Konto von 165 fl. ein. Hans protestierte dagegen, weil Zellweger auch ihm ein namhaftes Kapital schuldig geblieben war. Nach Aussage seines Sohnes, des Schmiedes Johann Donat Grabher, soll sein Vater dann den Schuldposten mit Zellweger verrechnet haben und ihm nichts mehr schuldig gewesen sein, als er anfangs 1722 starb. Nach dem Tode seiner ersten Frau, einer Nichte des Pfarrers Georg Hemmerlin (+ Lustenau 1674), heiratete Mesner Hans Grabher 1702 die Blonserin Magdalena Frehnerin. 1717 verschrieben diese Eheleute ihren Kindern Hans Michael und M. Anna ein Kapital von 400 fl., das sie von dem zu Schännis verstorbenen St. Gerolder Christoph Gamutsch geerbt hatten, und setzten ihnen ihr Eigengut auf dem Pfarrkirchenfeld zum Pfande. Darauf ruhte eine Versicherung vor 140 fl. an den uns bereits sattsam bekannten Ammann Jakob Hämmerle. Dieser dirigierte nach dem Tode des Mesners, dem er schon zu Lebzeiten jeden Tort angetan hatte, dessen Konkursmasse und wollte die Kinder zweiter Ehe mit nichts abfertigen. Sie verloren die Hälfte ihrer Erbschaft und wanderten, der hämmerlischen Quälereien müde, in die Gegend von Straßburg aus. Ihr geistlicher Onkel Franz zog den Rechtshandel wider Jakob Hämmerle vor das kaiserliche Landgericht auf der Leutkircher Heide. Er hatte seine betagte Mutter zehn Jahre lang bis ihrem Tode (1716) bei sich in Dornbirn. Er hielt es dort bis etwa 1748 aus.


Andreas Grabher, → gr127

[LHB], S. 273:
Im Jahre 1718 wurde Andreas Grabher gleichzeitig von zwei ledigen Müttern als Vater ihrer Kinder angesprochen. Magdalena Böschin gab an, er habe um Mittfasten mehr als 30mal mit ihr zu tun gehabt. Da ihr Vater [Karl Bösch, bo82] und sein Ahne [Josef Bösch, bo74] Geschwistrige gewesen waren, wurde der Delinquent trotz beharrlichen Leugnens in Eisen geschlagen und wegen begangener Blutschande zu öffentlicher Arbeit bei Wasser und Brot kondemniert. Die Sünderin Magdalena mußte zur Strafe unter dem Gottesdienst mit der Geige um den Hals und einer Rute in der Hand vor der Kirchentüre stehen. Maria Fitzin bekannte, sich am Ostermontag zu Nacht und dann noch öfters mit ihm versündigt zu haben. Sie zeigte gleichzeitig an, die Mutter des Beklagten habe sie auf offenem Kirchhof angegriffen, ihr das Gesicht "verkretzt" und die Haube vom Kopfe gerissen. Er wurde dafür auf die Festung geschickt. Weil er sie nicht zu Ehren führen wollte, mußte er ihr nach altem Hofbrauch 5 Pfund Heller zu Lohn und 3 Pfund ins Kindbett geben.


Gabriel Hagen, → ha21

[LHB], S. 100ff.:
Ammann Gabriel Hagen beschwerte sich im Herbst 1688 vor dem Oberamt in Ems, daß seinen Verboten so gar nicht pariert werde. Sein Gebot, die zwei ganz baufällig gewordenen Gemeindsgätter zu reparieren, werde nur ausgespottet. Leopold Hemmerle [he91] lasse seine Schweine auf dem frisch gesäten Samen herumlaufen und hänge ihm "alle böse Wort" an .... Im Jahre 1697 ließ sich Leopold Hemmerlins Ehewirtin Katharina verlauten, Ammann Gabriel Hagen sei der Gemeinde höchst schädlich. Der Bannwart habe 53 mal dessen „Roß und Hab" vom Schaden abgetrieben. Sie müßten in ihrer Armut die Eicheln teilen und sollt's der Teufel haben. Gabriel stand beim Volke im Verruf eines Wucherers und eines Unterdrückers von Witwen und Waisen. Er nützte die große Notzeit der ewigen Kriege gegen den größenwahnsinnigen französischen Sonnenkönig Ludwig XIV. zur eigenen Bereicherung weidlich aus. Als in Lustenau zu Ende des 3. Raubkrieges eine Kommission zur Exekution von ausständigen Kontributionen und Steuern erschien und eine große Hungersnot herrschte, sah sich die Gemeinde gezwungen, bei ihm 300 fl. aufzunehmen, um die lästigen Placker wieder los zu werden. Er forderte für 100 fl. den unverschämten Zins von 45 Kreuzern pro Tag. Er gab vor, das Geld in Dornbirn nur zu diesem hohen Zinsfuße ausgeliehen zu bekommen. Als Sohn der Dornbirnerin Anna zue Tobel, einer Schwester des Ammanns Barthle zue Tobel, und als Schwiegervater des Thomas Huber, eines Enkels des am Haggen 1647 gegen die Schweden gefallenen Ammanns und Hauptmanns Thomas Rhomberg, fiel es ihm nicht allzu schwer, bei den Dornbirner Kapitalisten das Geld aufzutreiben. Georg Jeger von Lustenau gibt uns in einer nicht datierten Beschwerdeschrift an den Landvogt und an die Oberbeamten zu Ems Einblick in die Praxis dieses Dorfpaschas. Als Jeger dem Martin Cromer in Bregenz 5 fl. schuldig war, erlaubte ihm der Ammann, ohne die vorher gebräuchliche Abkündigung, gegen die Bestimmungen des Hofbrauches, die Stallung Jegers, die mehr als 30 fl. wert war, abzubrechen und hinwegzuführen. Das geschah mitten im Winter bei größter Kälte. Der arme Schuldner mußte das Vieh frieren und Heu und Streue im Wetter liegen und verderben lassen. Als dieser demselben Cromer 25 fl. schuldig wurde, erhandelte der Hofammann diesen Betrag an sich und nahm Vergantung gewalttätig hinweg und füllte mit dem Gewinn von 55 fl. seinen Sack wieder etwas voller an. Damit noch lange nicht zufrieden, trieb er denselben Schuldner, der an die Lustenauer Pfarrkirche 64 fl. und an die Frühmeßpfründe 31 fl. schuldete, dahin, ihm eine auf 140 fl. geschätzte Hofstatt samt Bäumen ohne Vergantung zu überlassen und 35 fl. zurückzuzahlen. Als er einem Schwaben 8 fl. schuldig wurde, drückte sie der Ammann diesem ab und nahm dem Jeger eine Kuh im Werte von 18 fl. mit Gewalt weg. Cromer war scheint's nur Anwalt des Bregenzer Stadtammanns von Deuring. Ammann Hagen behauptete, von dem oben erwähnten hohen Zins von den 300 fl. keinen Kreuzer bekommen zu haben. Georg Fitz und Georg Bösch protestierten nach geraumer Zeit beim Oberamt dagegen und erreichten die Abstellung dieser "Wucherei". Hagen stellte auch die Zinsen seines auf der Gemeinde ruhenden Kapitals solange in die Gemeinderechnung, bis das Oberamt auch da durchgriff und sie ihm nicht mehr "passieren" ließ. Man mußte ihm von der Gemeinde außer den geforderten Zinsen verschiedene Male schöne, fruchtbare Eichbäume, Gras und Heu von Gemeindsgütern "anstatt einer Discretion" geben. Er verwies 500 fl. rückständige Zinsen nach Dornbirn, trotz der Bitte, der Gmeinde nicht so großen Schaden zuzufügen. Als sich die Lustenauer in Anbetracht der Steuerfreiheit der Schweizerrieder über die gar zu hoch angesetzte Reichs- und Kreisbesteuemng beklagten, erbot sich Hagen gegen Zusicherung seiner eigenen Steuerfreiheit (er wollte wohl auf Grund des Hagenwappenbriefes für sich adelige Steuerfreiheit in Anspruch nehmen), auf seine eigenen Kosten in Wien eine namhafte Verminderung dieser Reichssteuern zu betreiben. Er bekam die erbetene schriftliche Versicherung und ein "namhaftes Stuck Geld" auf die Reise. Er reiste aber nur bis nach Kempten, dem Sitz der kaiserlichen Administration für die Grafschaft Ems, vernahm dort, daß er in Wien sein Ziel nicht erreichen würde, da die dortigen Behörden vorher avisiert würden, ihm kein Gehör zu geben. Er kehrte also unverrichteter Dinge heim, behielt das mitgegebene Geld in seinem Sack, dachte aber nicht daran, die Steuerbefreiungsobligation herauszugeben.


Johannes Hagen, → ha29

[LHB], S.147:
Der verschuldete Hofammann Johannes Hagen, Beck am Wiesenrain, billigte die Handlungsweise seines Sohnes Anton, der ihn wohl am Gewinn teilnehmen ließ. Dieser kaufte unter dem Namen seines Vaters wöchentlich noch fünf Malter mehr ein und verkaufte sie bisweilen mit einem Aufschlag von 5-7 fl. pro Malter samt den unter dem Namen von Widnau und Haslach eingehandelten 20 Maltern nach Glarus und ließ dem armen Gemeindsmann in Widnau mit Hunger und Kummer das Nachsehen. Antoni Hagen wurde aber trotz dieser Wuchergeschäfte nicht reicher, weil er sich mit seinen Leuten um das gewonnene Geld fröhlich machte. Ais sich verschiedene Gläubiger hervortaten, entzog er sich der Justiz, machte sich heimlich davon und zog nach Rom. Ein Emser traf ihn dort krank in ewm Spital an. Dort starb er bald darauf. Ein römischer Wirt schickte dem Vater eine noch unbeglichene Rechnung nach Lustenau. Dieser wurde von dem Bregenzer Kornführer Johann Gmeindter vor dem Landgericht in Schwaben wegen der von ihm bei dem Modebarbier oder Perückenmacher in Lindau verbürgten Schulden Antons belangt. Dessen Eltern, Bruder und Schwester kauften in seiner Abwesenheit oft das Fruchtquantum ein.


Klaus Hemerlin, → he24

[LHB], S. 151 - 153:
Anno 1634 wurden in Lustenau vitzthumbsche Reiter und anno 1635 Kroaten und Polen ("Polacken") einquartiert, die für die Einwohner zu einer rechten Landplage wurden, weil sie alles, was nicht niet- und nagelfest war, zusammenstahlen und auch vor gefährlichen Drohungen nicht rückschreckten. Bei dem Schmied Georg Fitz lag ein Pole neun Tage lang im Quartier. Während dieser Zeit stand Fitz ständig in Lebensgefahr. Der Pole verfügte über eine ziemliche Garderobe. Er hatte stets einen blanken Säbel und eine Pistole bei sich und machte sich einen Spaß daraus, sich im Schie3en zu üben und das Fitzische Haus als Zielscheibe zu benützen. Er besaß schöne Korallen und verschiedene Goldstücke im Werte von je 12 Gulden. Eines davon ließ er stets auf dem Fensterbrett liegen, um die Hausleute und Nachbarn in Versuchung zu führen, es ihm zu entwenden. Er wollte damit einen Vorwand schaffen, um Händel anfangen zu können. Das Weib seines Quartiergebers bekam von ihm einige Korallen geschenkt. Der Schneider Hans Bösch mußte ihm ein Lederwams flicken. Dabei spürte er unter den Schulterteilen etliche große Geldstücke. Der tüchtige Krieger zeigte ihm auch einen Gnadenpfennig, den er auf 50 fl. schätzte. Thias Vetter und Baltus Vogel hatten ebenfalls die Ehre, diesen Söldner acht Tage lang zu beherbergen. Als Thias zeitweise in Bemang weilte, nahm er ihm eine Kuh und führte sie in Vogels Stall. Dem Vetter gab er vor, er habe sie ,"gemetzge". Als sich Jerg Fitz beim Obristen Sbid von Wellenstein in Bregenz beklagte, gab er ihm den Bescheid, falls sich der "Crobat" weiterhin so unnütz aufführen würde, solle er ihn nur totschlagen und in den Rhein werfen. Bald darauf traf ein Befehl ein, der die Einquartierten nach Bregenz abforderte. Da unser Pole ein schadhaftes Pferd hatte, suchte er es durch ein leistungsfähigeres zu ersetzen. Deshalb stahl er dem Hagwirt Klaus Hemmerlin einen Schimmel, stellte ihn beim Schneider Gorius Vetter ein und gab ihn in die Obhut dreier Kumpane seiner Kompagnie. Wahrend er in sein altes Quartier zu Jerg Fitz eilte, um Wein und Futter zu holen, gelang es dem Hagwirt, den Schimmel durch die hintere Stalltür wieder zu entführen. Als die drei Wächter den Abgang des Pferdes entdeckten, schlugen sie einen Mordskrach und bedrohten den Schneider. Dessen Schwester lief auf die Straße und wandte sich an den gerade vorüberreitenden Obristleutnant, einen Sohn des Obristen, mit der Bitte, ihrem bedrängten Bruder zu helfen. Der Offizier riß sofort seine Pistole aus dem Halfter und wollte einen von den drei Plackern kurzerhand über den Haufen schießen. Das Mädchen bat den Gestrengen jedoch um Pardon für den Missetäter. Der Obristleumant ließ sich erweichen, befahl jedoch den Soldaten, die Bauem in Frieden zu lassen und drohte ihnen mit Aufhängen, wenn sie diesem Befehle nicht nachkommen würden. Als der Roßschelm bald darauf herbeikam und den Schimmel nicht mehr vorfand, machte er sich sogleich auf den Weg an den Hag hinunter, um ihn wieder einzufangen. Zwischen der Staldenbrugg und dem Wirtshaus trat ihm Klaus Hemmerlin in den Weg. Es kam alsbald zu einem Handgemenge. Der Wirt schlug dem Polen das blanke Messer aus der Hand, lockte seinen Hund heran und schrie um Hilfe, als ihm der Räuber mit einem Streithammer und mit der Pistole schwer zusetzte und ihn auf den Boden warf. Bei dem nun folgenden Ringen auf Tod und Leben hätte der Lustenauer schließlich den kürzeren gezogen, da ihn der Pole an der Gurgel erwischte und schwer würgte, wenn nicht der Staudacher, ein junger Knecht, mit der Magd Barbara Thurnherin, genannt Pämpin, noch rechtzeitig hinzugelaufen gekommen wären und den Marodeur an einem Fuß von seinem Opfer weggezogen und ihn mit Hilfe des ebenfalls herbeigeeilten Wirtssohnes Jos so kräftig gewürgt hätten, daß er wie leblos am Platze liegen blieb. Klaus wurde von den Seinen ins Haus gebracht, der Pole aber in den Wagensrhopf geschleift und dort für tot liegen gelassen. Nach einiger Zeit sah sich eine der Hagwirtstöchter den wüsten Kerl im Schopf an und bemerkte, daß er sich wieder rührte. Daraufhin machten ihm Jos und der Staudacher mit Steinen den Garaus. Am folgenden Tage führte Klaus den Toten auf einem Sandwagen in eine Rheinau hinaus und begrub ihn. Zur Buße ließ er für ihn drei Seelenmessen lesen. Der Bub eignete sich das Lederwams an. Jos führte das vergoldete Rapier zu Tänzen aus. Korallen und silberne Knöpfe fanden den Weg nach Berneck. Nach sieben Jahren wurde das bis dahin sorgsam gehütete Geheimnis gelüftet. Ammann Hans Hagen erstattete im Jänner 1642 in der Kanzlei in Ems die Anzeige. Der Staudacher war nicht mehr im Lande, Jos in Niederstaufen außerhalb Hohenweiler, Barbara Thurnherin in Bagolten mit dem gräflichen Stutenknecht Hans Klien verheiratet. (Sie wurde 1677 in Ems als Hexe verbrannt.) Bei der Zeugeneinvemahme machten Ammann Hans Sperger und der Taverner Jakob Vogel zugunsten des mit ihnen verschwägerten Angeklagten geltend, von dem Obersten Schmid, dem Oberkommandanten in den arlbergischen Herrschaften selbst gehört zu haben, wenn sich die Polen weiterhin so schelmisch verhalten würden, solle man sie nur totschlagen. Es solle keinem daraus etwas entstehen. Wenn diese Gewalttat von Klaus Hemmerlin gleich angezeigt und die Hinterlassenschaft des Erschlagenen eingeliefert worden wäre, hätte er wohl keine Strafe bekommen. Nun mußte er sich dazu bequemen, der Pfarrkirche in Lustenau den Wert des dem Erschlagenen abgenommenen Geldes zu geben, sechs Tage und Nächte bei Wasser und Brot im Turm zu Ems abzubüßen und 50 Reichstaler zu zahlen.


Hans Hemerlin ⚯ Anna Lechler, → he72

[LHB], S. 269 - 279:
Am 11. Oktober 1654 verhörte Pfarrer Georg Hemmerlin in Gegenwart zweier Richter und eines Zeugen die imprägnierte Anna Lechlerin. Diese gab an, sie sei zur Zeit des Krieserotlens mit Konrad Riedmanns Tochter in die Rheinmühle gegangen, um das Mehl von 6 Viertel Kernen abzuholen. Da es noch nicht fertig gemahlen gewesen sei, habe sie drei oder vier Stunden darauf gewartet. Die Riedmännin sei schon früher nach Hause gegangen. Als sonst niemand mehr vorhanden gewesen sei, habe der Müller Hans Hemmerlin die Türe zugeschlagen und sie trotz aller Bitten auf der Gutschen bezwungen. Am folgenden Sonntag ließ der Pfarrer den Müller nach der Kirche in den Pfarrhof kommen und las ihm die gegen ihn erhobene Klage vor. Dieser wollte sich aber durchaus nicht als Vater des zu erwartenden Kindes bekennen. Er stellte den Vorfall anders dar. Als er in der Mühle etwas verrichtet habe, sei die Lechlerin auf einen Sack gesessen und habe zu ihm gesagt: "Hans, ich hab dir das Bett gemacht." Er habe ihr geantwortet:"Ei, hart hast du mir das Bett gemacht." Darauf sei er schauen gegangen und habe mit ihr wie ein redlicher Kärli auf der Gutschen gerungen. Wenn er nichts besseres gedacht und nicht besser gesegnet gewesen wäre, als sie, möchte wohl etwas geschehen sein. Das wolle er mit Leib und Gut behaupten. Wenn er wirklich bei ihr gewesen sei, wolle er Weib und Kind beisammen behalten. Er schlug das Recht vor der hohen Obrigkeit vor. Am 22. Oktober suchte Ammann Jakob Vogel im Tavern zwischen den beiden Parteien zu vermitteln. Am 4. Jänner 1655 wurde das von Anna Lechlerin geborene Büblein auf den Namen Kaspar getauft. Die Mutter gab nach wie vor den Müller als Vater an. Am 18. April legte Maria Böschin, die Mutter des Kindesvaters, bei der Gräfin Cornelia Lucia, einer geborenen Herzogin von Altems aus der römischen Linie, der Gemahlin des Grafen Kar1 Friedrich, für ihn Fürsprache ein. Sie klagte in ihrer Eingabe, das liederliche und heillose Weibsbild, mit dem sich ihr Sohn eingelassen haben solle, habe zuvor mit anderen Buben viel Übermut getrieben. Daraus sei gut zu erachten, was sie für eine saubere Jungfrau gewesen sei. Sie sei eines Kindes genesen, sei jedoch 11 oder 12 Wochen zu früh niedergekommen. Deshalb sei in Lindau bei Rechtsgelehrten ein Gutachten über die Möglichkeit eines 6-7-Monatskindes eingeholt worden. Die Gesuchstellerin bat die Landesherrin um Intervention bei ihrem Herrn Gemahl und versprach zum Schluß: "Will auch samt meinen neun Kindern in unser lieben Frowen Capella auf die Knie niederfallen, Gott und die werde Muter Maria bitten, daß Got E. hgr. Gn. ein glückseliges und ein langes Leben samt ihrem Herrn Gemahl welle verleihen." 1655 Vaterschaftsklage von Anna Lechler gegen Hans Hemerlin.


Jakob Hemerlin, → he90

[LHB], S. 103 - 104:
Der Schreiber Jakob Hemerli ist Richter ..., bekannt durch die "Barteiung, so er übet". Die Rheindorfer, Stalder und Holzer baten in einem undatierten Memorial die Oberbeamten in Ems, man wolle doch so gut und barmherzig sein, und uns annen Leuten den "intressierten" Jakob Hemerli nicht zu einem "Vorsteher oder Ammann aufzubuorden". Er sei zu wohl bekannt, wie er mit den Armen und mit der "Gemändt" in vielen Stücken und in "Handelschaft" falsch umgegangen sei. Sie wollten wieder in "lieben Frieden gestellt" werden. Man möge sich nicht von einem neidigen Mißgönner fälschlich berichten lassen. Nun kam Lustenau Jahrzehnte lang nicht mehr zur Ruhe. Die Parteikämpfe nahmen zur Zeit des Schweizerriedstreites eine derart leidenschaftliche und gehässige Form an, daß es nach Bregenzerwälder Muster beinahe zu Mord und Todschlag gekommen wäre. lm Volkskörper brodelte und kriselte es in Permanenz. Die wahnsinnigen Raub- und Erbfolgekriege brachten auch den freien Reichshof an den Rand völligen Ruins. Die große, ständig noch weiter anwachsende Schuldenlast der Gemeinde drückte nach Aussage des Amtsammanns Johann Hagen an die kaiserl. Administrationskommission in Hohenems um 1717 die bis aufs Mark ausgepreßten Gemeindebürger völlig zu Boden. Jakob Hemmerli habe sie mit einer Steuerumlage von 1 fl. auf 100fl. Vermögen, insgesamt mit 1600 fl. beschwert, um angeblich den Rest eines für die Gemeinde aufgenommenen Darlehens in der Höhe von 1081 fl. auf einmal abzahlen zu können. Er habe aber nur 300 fl. daran abgezahlt. Den Rest habe er teils wegen der an die Gemeinde habenden eigenen Prätension behalten, teils andere, nicht so dringende Gemeindeschulden abgezahlt. Er verlange in seiner Amtsrechnung von der Gemeinde unter dem Vorwande, dem einen und anderen Gemeindegenossen Geld geliehen und dadurch der ganzen Gemeinde gedient zu haben, 150 fl. Diskretion und Zins. Er und Gabriel Hagen hätten namhafte Kapitalien auf der Gemeinde stehen, wollten aber davon keinen Kreuzer Steuer zahlen ...


Matthäus Hemerlin, → he112

[LHB], S. 136 - 137:
Jakob Vogel, vo66, schickte in jener Nacht [25.01.1711] seinen Knecht, den Zimmermann Johann Hemmerle im Grindel, in das Haus seines Berufsgenossen Debus Hemmerle und folgte ihm nach einiger Zeit dahin nach. Die zwei Fergen führten den Knecht bei Jörg Hemmerlis Fahr über den Rhein hinüber und trugen ihm, bevor sie selbst wieder den Rhein überquerten, auf, bis zur Schwarzen Erde hinaufzugehen und sie nach einiger Zeit auf einem dort angebundenen Schweizer Schifflein vom gegenüberliegenden Lustenauer Ufer abzuholen. Der Knecht tat, wie ihm befohlen war, und setzte die inzwischen auf dem Lustenauer Ufer bis zum Fahr an der Schwarzen Erde hinaufgewanderten Meister an das Schweizer Gestade über. Diese hieben mit Beilen auf das dort verankerte große Fährschiff ein und ließen es dann mit einigen Löchem im Boden den Rhein hinunter rinnen. Dann setzten alle drei in dem kleinen Schiffe zum Lustenauer Fahr hinüber, duckten sich beim Vorbeifahren an Josen Hollensteins Mühle, um nicht erkannt zu werden, ließen nach der Landung das ebenfalls zerlöcherte Schifflein stromabwärts absacken und begaben sich dann nach Hause. Die Schweizer vermißten am Montag früh die Schiffe und entdeckten die vom Knecht hinterlassenen Fußspuren im Schnee. Sie zeigten den bösen Streich beim Hohenemser Landvogt Tschofen an, der im Vorjahre die gräflichen Einkünfte gepachtet hatte und die Funktionen eines Oberamtmanns ausübte. Dieser forderte den der Tat verdächtigen Ordinarifahren Georg Vogel vor das von ihm, dem Rentmeister und dem Hausmeister gebildete Tribunal nach Ems und nahm ihn gründlich ins Examen. Georg Vogel war einige Zeit zuvor mit dem Rheinmüller Georg Hämmerle auf dem Heimwege von Berneck im Weinrausch in Streit geraten und hatte sich verlauten lassen, er wolle ihm und den Fähren an der Schwarzen Erde die Schiffe "verhauen". Georg Vogel gab vor Gericht an, seine "Kameraden" Debus Hemmerle und Jakob Vogel hätten den Anschlag an der Schwarzen Erde ausgeführt, bat aber, ihn seinen Genossen nicht zu verraten, da er sonst seines Lebens nicht mehr sicher sein würde. Er habe sieben Söhne, die dem Kaiser mit der Zeit noch nützliche Dienste leisten könnten. Daraufhin wurden Debus und Jakobus "mit bewehrter Hand" von Lustenau abgeholt und einzeln verhört. Da sie die Tat hartnäckig leugneten, wurden sie auf die Festung in Gewahrsam gelegt. Am 12. Februar beteuerten sie bei einem weiteren Verhör, selbst auf die Gefahr hin, daß sie in der Gefangenschaft "crepieren"müßten, neuerdings ihre Unschuld. Sie ließen dabei durchblicken, die St. Margrether hätten oft wider dieses Fahr "geschmählt". Der Knecht Hans Hämmerle zeigte sich bei der Einvernahme ebenso hartnäckig im Leugnen wie seine Meister. Er wurde deshalb ebenfalls hinter Schloß und Riegel gebracht. Jakob Vogel und Debus Hämrnerle wurden nach einiger Zeit aus dem Kerker entlassen, mußten aber versprechen, nicht von Ems zu weichen, bis alle Unkosten abgestattet wären. Sie wurden dem Waibel Josef Mathis in Verwahrung gegeben, entwichen aber heimlich von dort, weil ihnen angeblich niemand etwas zu essen gab. Jakob Vogel verstand es, noch vor seiner Flucht durch die Schwägerin des Hohenemsers Ignaz Hefelin, Elisabeth Holensteinin, einen Brief nach Lustenau zu praktizieren und nach geglückter Flucht von dort aus durch dieselbe Botin einen Brief in die Festung zu schmuggeln, in dem er seinen Knecht aufforderte, standhaft auszuharren. Er lautete:

Ignaz Hefelin und seine Schwägerin hatten von Jakob Vogel zugleich mit dem Brief die Aufforderung erhalten, sie sollten dem Knechte in seinem Namen zusprechen, er solle nichts bekennen und durch Beth wieder berichten, was der Landvogt zu ihm gesagt, und was er diesem bekannt habe. Der Knecht wollte bei einem neuen Kreuzverhör der Betha lediglich im Vorbeigehen zugerufen haben, sie möge der Mutter sagen, sie solle heraufkommen und für ihn bitten. Auf die Frage, ob er lesen könne, antwortete er: "Schier neundt." Der im Gefängnis zerrissen vorgefundene Brief wurde rekonstruiert und als von Jakob Vogel geschrieben festgestellt. Dieser hatte seinem Knecht überdies einen neuen Hut versprochen, wenn er nichts Belastendes bekenne. Schließlich drückte diesen aber doch das Gewissen so sehr, daß er ohnmächtig wurde. Er wurde mit Wasser "angestrichen", gelabt und zu Bett gebracht. Eine ausgiebige Suppe verhalf ihm wieder zu Kräften. Schließlich löste der ihm vorgehaltene Brief die halsstarrige Zunge zu einem offenen Geständnis. Der Emser Waibel Josef Mathis verantwortete sich dahin, die Elisabeth habe ihm von dem Brief nichts gesagt. Sie habe ihn nur gefragt, wo der Knecht sei. Er habe ihr durch den Hof hindurch den Turm unter dem Gang gewiesen und sie auf das Loch im Turm aufmerksam gemacht, durch das sie mit dem Gefangenen reden könne. Der untauglich befundene Waibel bekam auf Georgi die Kündigung und die Holensteinin mußte zur Strafe am Sonntag nach der Predigt vor dem Hochaltar knien und mit ausgespannten Armen einen Rosenkranz beten.

[LHB], S. 139 - 140: Am Abend des 22. Juli 1720 wollten die Brüder Jakob und Matthäus Hämmerle, Söhne des Fähren Debus, eine Menge Leute, meistens Lustenauer, die von der Bernecker Kirchweih kamen, über den Rhein herüberfahren. Die Leute waren aber so unruhig, daß das Schiff im Nebel an ein Streichwuhr stieß und Wasser eindrang. Die Insassen schlugen die dringenden Ermahnungen der Fähren in den Wind und drängten auf die andere Seite, weil sie nicht naß werden wollten. So geschah es denn, daß die Fähre wie ein Fisch unter das Wasser schoß, und sämtliche Fahrgäste in den Rhein tauchten. Zehn Personen ertranken, drei aus Dombirn, ein fremdes "Bettelmensch" und sechs aus Lustenau: Jakob Alge, die Witwe Anna Hemmerlin, des Schmieds Georg Fitzen Weib Katharina Hemmerlin mit ihrem Töchterlein, die siebzehnjährige Anna Maria Alge und die fast gleichalterige Maria Ritter. Matthias Hämmerle war des Schwimmens so wohl erfahren, daß es ihm gelang, 20 Personen zu retten. Er holte nach der sofortigen Bergung von fünf Personen das abtreibende Schiff schwimmend ein und brachte noch 15 Leute lebend ans Land. Unter den Salvierten befanden sich der Schmied Donat Grabher, Georg Riedtmann, zwei Söhne des Richters Kar1 Alge, Ammann Augustin Hemmerlins Sohn Johann mit einer seiner Schwestern, Fideli Böschen Sohn, Johannes Grabherr, Mesners Sohn. Georg Sperger sah dem Unglück vom Schweizer Ufer aus zu. Er rief den Abgefahrenen nach, sie sollen doch wieder umkehren. Bei den Zeugenverhören in Ems schrieben die Geretteten das Unglück nicht den Fähren oder der Überbelastung des Schiffes, sondern dem merkwürdig dichten Nebel, einer "lauteren Blenderei" und dem Verhängnis Gottes zu. Ammann Johannes Hollenstein hörte vom Fahren am Monstein, es sei nicht mit rechten Dingen zugegangen. Da der Nebel noch bei Sonnenschein dem Rhein nach hinuntergezogen sei, hätten die Leute selbst nicht erkannt, daß ihrer so viele im Schiffe seien. Während er noch gedacht habe, Gott gebe nur, daß kein Unglück auf dem Rhein geschehe, seien auch schon die "Leut, Hüet und Körb" dahergeschwommen.


Hans 'Gottfried' Hemerlin, → he187

[LHB] S. 265 - 266:
Am 10. September 1789 berichtete Ammann Marx Fidel Hollenstein dem Oberamt eine ergötzliche Geschichte über den Rompilger Gottfried Hämmerle: "Dieser ist am 20. Juli abgereist und den 7. September wieder hier angelangt. Erdeuter Hemmerle hat einen Sohn, der schon einige Jahr in k. k. Militärdiensten und derzeit in Böhmen zu Theresienstadt stehet. Just einen Tag, bevor der Pilger hier ankam, trafen zwei laudonische Soldatenmenschen mit einem zirka halbjährigen Kind hier ein und fragten des Pilgers Haus nach, welches ihnen denn auch gezeigt wurde. Die einte zeigte dann einen Brief, der von dessen (gleichnamigem) Sohn geschickt sein solle, worin er bekennet, daß dieses Kind sein eigen Kind seie, welches er mit der einten von diesen beiden Menschen erzeuget habe, weil er sie zu heuraten vorhabe. Die Eltern möchten das Kind unterdessen behalten, bis sich der Türkenkneg ende, wo er dann den Abschied bekommen und zu Haus anlangen werde. Sie möchten diesen Menschen zu etwan vier Hemeter Tuch geben und ihm auch so viel auf seine Hochzeit überschicken. Wenn sie jedoch Bedenken trügen, so möchten sie ihm doch zwei Dukaten auf der Post zuschicken. Ob er, Pilgram, dieses zufällige Glück hat erbitten mögen, oder ob es sonsten so zugetroffen, kann ich nicht beurteilen. Die von Hemmerle bei mir einge- holte Beherbergungserlaubnis gestattete ich ihm endlich mit dem Auftrag, daß er diese Menschen sorgsamst bewachen lassen solle, daß selbe nicht etwan das Kind stehen lassen und davon laufen möchten, welches er auch versprochen. Das Kind wäre von Gemeindswegen niemals übernommen worden. Nun aber seien gestern morgen diese beiden samt dem Kind wieder zum Land hinaus. Glaube ohne Tuch und Geld, weil von beiden Sorten nicht viel allda vorhanden sein wird. Bei dieser Gelegenheit fragte ich den Hemmerle, ob er zu Rom gewesen und wie ihm ergangen sei. Dieser sagte mir, ja, er sei dort gewesen. Zu Mai- land habe er ein Patent bekommen, mit dem er den 15. Augusti, als an Maria Himmelsfahrtsfesttag, in Rom wohl eingetroffen, einen Tag im Spital und einmal an der sogenannten päpstlichen Stifttafel zu speisen gehabt habe. An dieser Tafel werden, wie ich es auch schon von anderen Pilgern vernommen habe, alle Tage 12 Pilger gespeiset. Bei seinem Alldortsein sollen in allem nur 10 Pilger dort gewesen sein. Derowegen seien neben diesen noch zwei romanische Bürger gastiert worden. Zur Bezeugung dessen zeigte er mir einen lateinischen Paß, einen Beichtzettel und einen Ablaßbrief, in welchen 30 Personen eingeschrieben werden können. Welch alle drei Stück unterm 18. Augusti laut ihrer Sag in Rom gefertiget worden. Weiters sagte er, daß er ein Veronika-Schweißtuch bekommen, so er zu Haus habe. Wegen diesem zu erhalten, habe er aber ein kleines Memorial eingeben lassen müssen, wofür er zwölf mal den Prokurator zu bezahlen gehabt habe. Mir scheint demnach, daß er in Rom gewesen sein möge. Inzwischen aber zweiflen viele wegen der kurzen Ausbleibungszeit hieran. Bei seinem letzten Beimirsein trug er ein schwarzgestreiftes Leibe1 und ein ganz auf bäuerische Tracht gemachtes Kamisol."


August Hämmerle, → he644

Vorarlberger Volksblatt vom 22.06.1898:
"Vergangene Nacht wurde ein gräßlicher Mord verübt. Der 29jährige Joh. Hämmerle war mit 2 Begleitern im Begriffe, um 11 Uhr nachts das Gasthaus "Austria" zu verlassen, als er im Dunkel noch einen Mann auf der Straße gewahrte. Es war... [der Täter], der mit der Schwester des Joh. Hämmerle ein nicht lobenswertes Verhältnis hatte. Demzufolge war es zum Hasse zwischen diesen beiden gekommen, und soll Johann Hämmerle, nachdem er seinen Feind erkannt, gerufen haben: Den will ich auch noch sehen. Die drei gehen ein Stück des Weges, Joh. Hämmerle etwas voraus, als er plötzlich "Hilfe" ruft. Ein Begleiter springt hin und will den [Täter] abwehren, erhält dabei auch noch leichtere Verletzungen. Johann Hämmerle hatte 3 Stichwunden erhalten, schleppte sich noch eine Strecke weiter und gelangte, weil die Hausthüre verschlossen war, in die Scheune des Albert Hollenstein, wo er in ganz kurzer Zeit verschied. Der Thäter wurde sofort verhaftet. Die Erregung ist groß und besonders bedauert man die schwergeprüfte Mutter, die so sehr von Schicksalsschlägen heimgesucht wird."

Vorarlberger Volksblatt vom 29.08.1907: "Heute Nachmittag wurde in den Rheinauen, etwas unter der Rheindorfer Brücke, der über 50 Jahre alte August Hämmerle (Fangs) von hier erhängt aufgefunden. Die Leiche war bereits in Verwesung übergegangen. Er war verheiratet und Vater mehrerer erwachsener Kinder, lebte aber schon viele Jahre getrennt von seiner Frau. Ein Sohn wurde vor mehreren Jahren im Streit erstochen."


Klaus Holenstein, → ho8

[LHB], S. 132:
Im Jahre 1604 bewilligte Graf Kaspar dem Klaus Holenstein auf Bitten und mit Gutheißen der Gemeinde den Bau einer Rheinmühle. Sie durfte aber weder dem Grafen noch dem Lande oder der Gemeinde schaden. Der Rheinmüller mußte jährlich auf Martini ein Malter sauberen Korns (Kaufmannsware) als Zins entrichten. Da das Wuhr an der Holzmühle öfters zerriß, konnte dort nicht immer gemahlen werden. 1620 verkaufte Holenstein die Rheinmühle dem Hagwirt Klaus Hemmerlin [he24]. Als die Gemeinde 1652 so volkreich (populos) wurde, daß die bisherigen zwei Mühlen nicht mehr genügten, wurde dem Jerg Göser um 200 fl. der Bau einer zweiten Rheinmühle bewilligt. Er mußte sich verpflichten, etwa entstehenden Schaden zu ersetzen oder die Mühle weiter abwärts gegen Höchst zu neu aufzurichten. 1674 weigerten sich die Rheinmüller, neue Steuern zu bezahlen. 1680 protestierten die in Höchst gegen den Bau einer Mühle am unteren Staldenbach und forderten deren sofortigen Abbruch.


Hans Holenstein, → ho31

[LHB]. S. 112:
Johannes Holenstein scheint in seinen besten Jahren ein ziemlich gewalttätiger Mann gewesen zu sein. 1701 schlug er als Säckelmeister dem Jakob Hämmerle mit einem Stock ein Loch in den Kopf und imputierte dem Becken Johannes Hagen wegen der diesem anvertrauten Wegmeisterei viel Ungleiches und Ehrenrühriges. Er brachte ihn und andere Lustenauer im Zusammenhang mit der Vergebung des Schweizerrieds auf die Festung Hohenems. Schließlich verglichen sie sich aber als Freunde und Gevatterleute und "warfen alles ins Grab." Als Holenstein am 29. Mai 1718 Hofammam geworden war, beklagte er sich bald über den Ungehorsam des Fideli Bösch. Beim Einzug des Hofzinses warf ihm der Fährmann Jakob Vogel ganz hitzig vor, er helfe ihm nicht zur Gant wider Johann Vogel, vulgo Weiß. Er verbot ihm und seinem Sohne, zum Zwecke des Steuereinzuges das Haus noch einmal zu betreten und brach dann in Gegenwart etlicher Leute in die Schmähworte aus: "Du bist nichts und verstehst nit ein Teufel, ich aber verstehe es. Ich wollte die Sach anderst machen und richten." Der beleidigte Hofammann bat daraufhin das Oberamt, ihn bei der Erhaltung seines Amtes und seiner Reputation zu handhaben und dergleichen Gesellen mit Ernst zur Beobachtung besseren Respekts anzuweisen. Wenn die Erfüllung seiner Bitte unterbliebe, wollte er lieber das Amt wieder quittieren.


Joachim Holenstein, → ho40

[LHB], S. 252:
"Am 1. Juni 1730 beklagten sich die Gebrüder Gabriel und Joachim "Hollstein" über Judith Hemmerlin und Anna Böschin, die den ihren Hausfrauen von Rechts wegen gebührenden ersten und dritten Ort in einem gewissen Kirchenstuhle ansprachen. Sie behaupteten, die Mutter der Kläger (A. M. Hägin) habe ihren Ort verloren, weil sie (in 2. Ehe 1726) nach Bernang geheiratet habe. Sie gaben zwar zu, daß die Großmutter der beiden Brüder (wohl Maria Bösch, Ammann Gabriel Hagens Frau) an dem ersten Ort gestanden sei, behaupteten aber, dieser Stand sei ihr von der Großmutter Judiths aus Gutherzigkeit überlassen worden. Als sich die Kläger auf dreißig­ und noch viel mehrjährige Possession beriefen, hielt ihnen die hartnäckige, ahnenstolze Judith entgegen, ihre Urahna sei vor noch mehr Jahren an dem ersten Ort gestanden. Anna und Magdalena Bösch, auch das uneheliche Kind, wurden durch Richterspruch „wegen ihrem Schandflecken" von allen Ehrenorten ausgeschlossen. Anna mußte überdies ihren Ungehorsam und ihre Unwahrhaftigkeit im Strohhaus abbüßen."


Tochter Stefanie, → ho225

Auszug aus den Internetseiten der Marktgemeinde
„Stefanie Hollenstein gehört zu den bedeutendsten Künstlerpersönlichkeiten des Landes. Schon zu Lebzeiten wurde sie gerühmt als eine große Meisterin ihres Faches… 1906 kam sie an die Kunstgewerbeschule nach München. Auf Grund ihrer zeichnerischen Leistungen … erhielt sie ein Stipendium des Vorarlberger Landesausschusses. Ihre künstlerische Aussage konnte sie 1908 bis 1910 in einer eigenen Malschule manifestieren. Bereits 1912 erfolgte die erste Kollektivausstellung in Innsbruck. 1913/1914 unternahm sie auf Grund eines Stipendiums der Französischen Akademie in Rom ihre erste Italienreise nach Venedig, Florenz und Rom, die einen entscheidenden Einfluß auf ihr Kolorit hatte. Nach Ausbruch des Krieges meldete sie sich freiwillig zu einem Sanitätskurs und wurde als Stephan Hollenstein zu den Standschützen nach Südtirol aufgenommen, wo sie bald als malende Kriegsberichterstatterin dem Kriegspressequartier der Südfront zugeteilt wurde. 1916 kam sie nach Wien und beschickte von hier zahlreiche Ausstellungen in Berlin, Basel, Stockholm, Reval und Helsingför. Ende der Zwanziger Jahre entstanden im Tiroler Oberland und in Südtirol unzählige Skizzen von spontaner Lebendigkeit und dokumentarischem Wert. 1931 erhielt sie den Österreichischen Staatspreis, 1932 den Preis der Marianne-Hainisch-Stiftung. Seit 1938 stand sie der Vereinigung der bildenden Künstler Österreichs als Vorsitzende vor. Nach dem Anschluss Österreichs an Hitler-Deutschland wurde Hollenstein Vorsitzende der Vereinigung bildender KünstlerInnen der Reichsgaue der Ostmark, dem arisierten Zwangszusammenschluss bildender KünstlerInnen Österreichs. Diese Posititon machte sie zur einflussreichsten Künstlerin in Österreich während des Dritten Reichs. 1944 erkrankte sie an einem Herzleiden und verstarb in einer Wiener Klinik.“


Sohn Franz Ignaz, → ho227

Hrsg. Marktgemeinde Lustenau: Lustenau 1914 - 1918, Eine Gemeinde im Ersten Weltkrieg. Lustenau 2014. Seite 27 - 28
Sohn Franz Ignaz ... konnte seinen Angehörigen über die Dornbirner Krankenschwester Angelika Kresser einen Abschiedsbrief zukommen lassen. Den ersten Teil des Briefes diktierte er noch selber, den zweiten ergänzte die Krankenschwester. Einige nicht entzifferbare Stellen des Briefes sind mit eckigen Klammern markiert.

"Lieber Vater und Geschwister!
Wurde am 25. Hl. Abend verwundet und zwar so, dass ich mir selber nicht mehr helfen konnte, wurde dann 3 Stunden getragen, dann 6 Stund musste ich fahren, bis ich zu einem Hilfsplatze kam. Nun könnt ihr euch vorstellen meine Lieben, was für Schmerzen ich gelitten, bis sie mir abgenommen wurden. Kam dann von dort weg sagte aber noch demselben Regimentsarzt, er möchte nachsehen, ich glaube, dass es eine Vergiftung sei. Er meinte, ach nein, mein Lieber, an dem ist es nicht und ich kam dann weiter in das Feldspital Elble 1415 Etappenpost 178 und dort wurde ich dann alsbald in den Operationssaal getragen, wo der Herr Oberarzt mir sagt, mein lieber Freund, er heisst schnell Ueberlegung, oder sie sind in zwei Tagen tod.
Nun meine Lieben musste ich mir den linken Fuss abnehmen lassen, könnt euch wohl vorstellen, wie traurig mir zu Mute war, aber schaut meine [...] kann ich jetzt noch auf ein Wiedersehn hoffen, und ich glaube sogar sehr bald. Allerdings, wie mir die Schwester sagt, komme ich nach Wien in die Protesen Abtlg. wo mir dann mein lieber Fuss ersetzt wird. Werde doch wieder so weit hergestellt, dass ich gehen kann. Habe die Schwester qebeten euch zu besuchen, wir freuten uns sehr, als wir uns am Silvester-Abend als Vorarlberger gefunden und sogar die Schwester in Dornbirn zu Hause, ihr Vater ein gebürtiger Lustenauer ist, und sagte mir danach sogleich, dass sie in Urlaub gehe diese Woche.

- ab hier Angelika Kresser -

Nun so meine Lieben hab ich am Silvesterabend ihm einen Schlaftrunk gegeben, dass er auf einige Stunden die Schmerzen vergisst, er ist sehr schwach der Arme, aber so zufrieden er frägt mich, muss ich nicht sterben... und alsbald schlief er ein.
Es wurde mir leider am 1.I.18 um 1 uhr früh gesagt, dass er sehr wahrscheinlich sterben wird, da bei der Operation das Gas schon in der Hüfte war. Am 1.I. in der früh 5 uhr sagte er zu mir, ich möchte so gut sein und zu seiner lieben Braut gehen und ihr sagen, sie möchte brav bleiben und ihn nicht vergessen, es giebt ja noch einmal ein Wiedersehen dort oben.
Auch viele Neujahrswünsche von mir, denn ich war auch eine Nacht bei ihm, ich kam von der Schwerkranken Abtlg. herüber um die Schwester abzulösen.
Es ist 7 uhr früh des 1.I.18. und mein Nachtdienst ist vorüber, aber er war bitter, denn ich musste eurem lieben Sohne die Augen zuschliessen, um 6 uhr 15 Min. früh, ich stand 5/4 Stunden an seinem Krankenlager, wo er mir dann sagte, "meine gute Schwester, ich muss sterben, aber wenn es nur schon vorbei wäre". ----- und dann nach einer Weile sagte euer guter Franz, "kommt alle zu mir, und ruft mir auch die Marie" und so nahm er dann Abschied, kam aber unter alledem wieder zum Verstand, sagte "Schwester es ist noch nicht aus mit mir". Ich soll beten, er kann es nicht mehr aushalten, ich betete im stillen, dann sagte er, "Vater unser, der du bist in dem Himmel, erlöse mich", das war sein Letztes auf zirka ein 1/2 Stunde dann sagte er, "Schwester, meine Lippen sind [...] erlöst werde".
Ich fühlte seinen Puls, er war sehr rasch und schwach und sagte: "und jetzt, geht's noch lang? .... Mein Fuss wird kalt, du lieber Gott ich danke dir, dass du mich so schnell erlöst hast. Schwester halte mich... " ---- und keine Worte mehr. Er lag so 10 Min. in Agonie, er starb sehr leicht, sodass seine Nebenpatienten, die auch amputiert sind, sagten: "könnten wir doch auch so sterben".
Aber meine Lieben, was ich geweint unter alldem, ach Gott ob seinem Kopfe kollerten die Tränen auf sein Haar, denn ich konnte mich nicht mehr halten, ach das ist bitter einem Landsmann die Augen zuschliessen zu müssen und dabei zu denken, dass auch von mir schon 2 Brüder im Felde draussen ruhen. Er hat auch noch von seinem Oblt. 100 Kr bekommen, denn er hatte ihn sehr gern, auch trug er drei Ringe, die ich ihm abgenommen habe, zwei Kriegsringe und einen goldenen, musste sie aber in die Kanzlei tragen, es wird euch gesandt. Bin bis zu seiner Beerdigung schon im Urlaub. Er möge ruhen der gute Franz. Mein inniges Beileid [ab hier handschriftlich] Pflegschwester Angelika Kresser k.u.k. Feldspital."


Christoph Kremmel, → kr10

[LHB], S. 133 - 135:
Im Sommer 1694 zog sich der zur Uberwachung der vom Reich verhängten Kornausfuhrsperre in die Schweiz in Lustenau stationierte, aus Feldkirch stammende Kreissoldat Christoph Kremmel auf der Wacht am Rhein einen Bruch zu. Er lag bei Magnus Hagen im Quartier und wurde in dieser Familie liebevoll betreut, da einige heiratsfähige Töchter vorhanden waren, die sich um den ledigen Grenzjäger bemühten. Auf Geheiß ihres Bruders Mang wanderten zwei von ihnen zweimal vergebens zum Barbier nach Berneck, um ihn zur Kurierung des Leibschadens zu holen. Er war aber stets nach St. Gallen verreist. Da sich Kremmel auch noch beim Lupfen eines Mehlfasses beschädigt hatte, bat er seinen Leutnant, selbst nach Berneck gehen zu dürfen. Am 12. September wanderte er in Gesellschaft von 17 Lustenauern, unter denen sich auch Mang befand, nach Berneck und trank mit ihnen einen Schoppen Wein. Als sie auf dem Rückweg ans Fahr kamen, war das aufs Land festgefahrene Fährschiff nicht gleich flott zu bekommen, da der Rhein einen ziemlich niederen Wasserstand aufwies. Mang versuchte zunächst das Schiff mit den Händen vom Land abzustoßen. Da ihm dies aber nicht gelingen wollte, nahm er die "Schalten" und schob die Fähre damit so ungestüm ins Wasser, daß ihm das Werkzeug in seinen kräftigen Fäusten zerbrach. Da sich die Fährmänner und die Fahrgäste über diese eigenmächtige Selbsthilfe aufregten, weil sie ob der zerbrochenen Schaltstange ein Unglück bei der Überfahrt auf dem Rhein befürchteten und nicht leichtfertig zugrunde gehen wollten, suchte sie Mang zu beruhigen, man solle sich nur nicht viel daraus machen, er wolle die Schalte wieder zurüsten und machen lassen, es sei keine Gefahr vorhanden, und schließlich wolle er gern bezahlen, was Ammann und Gericht oder die hohe Obrigkeit in Ems ihm als Schadenersatz aufdiktieren würden. Beim erregten Disput über diese leidige Frage wären die guten Leute schon während der dann doch gewagten Überfahrt beinahe hintereinander geraten, hätte sie nicht die Rücksicht auf ihrer aller Leben doch noch davon abgehalten. Als sie dann aber trotz der zerbrochenen Schalte glücklich am Lustenauer Ufer landeten, sprang Fähr Hans Vogel als erster ans Land und forderte von Mang 2 Taler für die Schalte. Dieser wollte aber nur einen Taler dafür geben und schließlich kamen sie von den Worten, wie üblich, zu den Schlägen. Sofort bildeten sich zwei rauflustige Parteien. Josef Hemmerlin, der sich auf die Seite der Fährmänner schlug, geriet mit Mang zuerst aneinander. Als sie einander zu Boden geworfen hatten, sprach Christoph Kremmel ihnen mit gezogenem Säbel zu, sie sollten wieder Fried geben. Da verließ Josef seinen ersten Gegner und stürzte sich auf den Friedensstifter. Inzwischen raffte sich Mang wieder auf und eilte seinem bedrohten Freund zu Hilfe. Nun griff auch der zweite Fährmann, Xanders Jörg, ebenfalls ein Vogel, ein und packte Mang bei den Haaren. Christoph schlug sich schnell auf die Seite, setzte sich auf einen Rain und zog Strümpfe und Schuhe aus, wobei ihm Mangs Schwester Maria behilflich war, daß er leicht durchs Waser waten könne. Inzwischen stieß Hemmerlin dem Hagen sein Messer ob dem Knie neben der Spannader einen Finger tief in den Oberschenkel hinein. Als Maria dem Christoph eben einen Strumpf ausgezogen hatte, kam Josef Hemmerlin heran und bot ihm die Hand zum Zeichen, daß sie wieder friedlich sein wollten. Der Soldat ging darauf ein. Das wollte nun aber wieder Georg Vogel nicht leiden und "frischte" seinen Kameraden zu neuem Angriff auf den Grenzer an. Der zog nun seinen Säbel, kam aber nicht mehr zum Streich, da ihm der Angreifer mit katzenartiger Behendigkeit zwei gefährliche Stiche in die "Gurgel" versetzte. Der verwundete Mang hatte sich mittlerweile nach Hause retiriert. Dieser Raufhandel hat sich so schnell abgespielt, daß die übrigen Zeugen des Spektakels bei dem gerichtlichen Nachspiel, das auf Klage des Satisfaktion fordernden Leutnants vor dem Oberamt in Ems in Szene gesetzt wurde, sich nicht mehr genau erinnern konnten oder wollten, wie es eigentlich zugegangen sei. Die Richter verurteilten Josef Hemmerlin dazu, den beiden Blessierten den "Barbierlohn", Schmerzensgeld und, was etwa sonst noch zu ihrer völligen Restitution aufgehen würde, und der Herrschaft für den Frevel 20 Taler Strafe zu zahlen. Weil Georg Vogel sich mit dem Angebot Mang Hagens, ihm die Schalte bezahlen zu wollen, nicht begnügt und damit ziemliche Anleitung zu diesem Sdaghandel gegeben habe, kostete ihn dieser Spaß 6 und den Mang Hagen 4 Taler Strafe, weil er dem Fähren die Schalte abgebrochen und damit den ersten Anlaß zum Streit gegeben habe. Christoph Kremmel scheint sich vom Bruch und von seiner Verwundung ziemlich bald wieder erholt zu haben, da er bereits am 6. Juli 1695 Lucia Hagin, eine der fürsorglichen Schwestern seines Kampfgenossen Mang heiratete und mit ihr das noch heute in Lustenau blühende Kremmelgeschlecht begründete.


Hans Lechler, → le18

[LHB], S. 243:
Der Richter Hans Lechler erzählte einige argwöhnische Sachen von Digußen (Benediktusen) Hansen Weib Anna Erhard [gr43]. Als Hans Grabher diese Bregenzerwälderin heiratete, ahnte er wohl kaum, daß Frau und Tochter des Wälder Ammanns Kaspar Erhard aus Bizau 100 Jahre vorher als Hexen angeklagt und verbrannt worden waren. Hans Lechler behauptete, daß einer seiner Kühe auf einige Zeit die Milch geronnen sei. Er vermutete, es könnte durch böse Leute geschehen sein. Es sei ihm geraten worden, das "Küoli" zu melken, um zu sehen, was es gebe, und die Milch dann in das Feuer zu schütten. Dann müsse das ungerechte Mensch kommen und etwas zu tun haben. Richtig kam die Wälderin noch während dieser Woche mit etlichen Eiern im Schlitz und sagte, sie wolle in Hans Hemmerlis Haus gehen, die Eier zu verwechseln. Hans Lechlers Weib Anna Riedtmännin traute ihr nichts Gutes zu und lief ihr bis zur Dachtraufe entgegen, daß sie ihr nicht in das Haus komme, und schalt sie weidlich aus. Bald darauf fragte Klaus Ritters Weib, Hans Grabheren Schwester Marei, die Lechlerin, ob sie geschüttet habe. Als diese die Frage bejahte, schlug Marei die Hände über dem Kopfe zusammen, denn sie war die Schwägerin der Wälderin. Diese schickte der Lechlerin zwei Männer ins Haus und ließ sie wegen ihrer ehrenrührigen Scheltworte zur Rede stellen und verlangte einen Widerruf. Nach dem Abkommen frohlockte sie: "Ich hab wohl vermaint, es kund mer nix geschehen!" Das Ehepaar Ritter beklagte sich bei Hans Lechler auch über Hans Grabheren Weib, sie habe ihnen eine Sau gelähmt und ein Kabele getötet.


Jakob Rietmann, → ri10

[LHB] S. 222 - 223:
Unter [Michael Pfanners] fahrlässiger Betriebshandhabung trug sich im Dezember 1621 ein überaus tragischer Fall zu. Jakob Rietmann hatte sich einige Jahre her des "Wurzengrabens" angenommen und die Wurzeln an verschiedenen Orten verkauft. Beim St. Galler Apotheker Marx Haltmayer handelte er Wolfswurzen und Lorbonen ein, um sie untereinander zu verstoßen. Der Apotheker machte ihn eigens darauf aufmerksam, daß die Wolfswurzen Gift seien, er solle deshalb behutsam mit ihnen umgehen. Rietmann sagte zu einigen ehrlichen Lustenauern, wenn Mensch, Roß, Vieh, Schweine, Hennen, oder was immer für ein Tier, nur ein, einer Erbse oder nur einem Floh großes Stücklein von den gestoßenen Wolfswurzen einnähmen, müßten sie sterben. Als er jedoch die Lorbonen und Wolfswurzen nicht genugsam klein und rein zu stoßen vermochte, brachte er dem Michel Pfanner einen Sack oder Beutel voll von diesem grob zerstoßenen Zeug und bat ihn, es auf der Holzmühle herabzumahlen. Er versprach ihm eine Quart Wein und schwätzte ihm vor, die Wurzeln seien nicht mehr gefährlich, da Lorbonen dabei seien. Trotzdem es nicht Handwerksbrauch war, außer dem lieben Getreide andere Erdengewächse auf einer öffentlichen Kornmühle zu mahlen, ließ sich der verwegene Kennelbacher am Freitag, den 10.Dezember, herbei, dem Wurzelgraber seinen Wunsch ohne vorherige nähere Erkundigung zu erfüllen. Bald darauf ließ Hans Grabher [gr21] Thomerlins Sohn, Korn mahlen und aus dem Mehl, das durch den am Mühlstein und im Sarge zurückgebliebenen Wurzenrest vergiftet war, Brot und "Dinnelin" backen. Die "Käsdönnola" werden damals wohl nicht verwendet worden sein, wohl aber "Pfannodönnola" (Pfannkuchen) und Küchle. Er gab davon nicht nur seinen eigenen Hausgenossen, sondern auch seinen Nachbarn, einem in Lustenau wohnenden Bludenzer Schneider, Adam Preuß, insgesamt 13 Personen zu essen. Drei davon, Hans und Anna Grabher sowie der Schneider, starben, die übrigen, darunter Hans Grabhers Weib Ursula Reinerin, Hans Alge und seine Frau Anna Spergerin, des Schneiders Frau und Schwiegermutter, erkrankten schwer. Die beiden Missetäter wurden nach Ems in die Gefangenschaft abgeführt und vor Gericht gestellt. Pfanner fürchtete bereits, es könnte ihm bei dieser Prozedur der Hals gebrochen werden, und bat den Grafen um eine gnädige, väterliche Strafe. Er wurde aus Lustenau verwiesen und zur Zahlung von 100 fl. verurteilt. Er mußte auch alle Unkosten begleichen und den Opfern seiner Fahrlässigkeit "zu einer Ergötzung ihres empfangenen Leids und Schadens" je zehn Gulden auszahlen. Seine in Lustenau vorhandene Fahrnis diente als Unterpfand. Er scheint nach einigen Jahren nach Lustenau zurückgekehrt zu sein, da ihm laut Taufbuch am 27. November 1624 von seiner Frau Barbara Hägin ein Sohn Johann geboren wurde. Jakob Rietmann wurde zur Kriegsdienstleistung in dem von Graf Jakob Hannibal II. für die Spanier in den Niederlanden angeworbenen Regimente verurteilt.


Ulrich Rietmann, → ri22

[LHB], S.244/245:
Trina Brunnerin aus Widnau hatte 1642 Konrad Alge geheiratet und ihm zwei Söhne geschenkt. In zweiter, jedoch kinderloser Ehe war sie seit 1654 mit Ulrich Rietmann verheiratet. Das Totenbuch enthält weder vom einen noch vom anderen Ehemann das Sterbedatum. Im Jahre 1677 wurden in Ems die letzten Hexenprozesse durchgeführt. Damals wurde die nun 7Ojährige Trina auch noch auf die Folter gespannt. Ihr Bekenntnis gewährt uns noch mehr Einblick in den greulichen Hexenwahn jener vom Aberglauben noch stark erfüllten Zeit. Sie behauptete, das Hexenwerk von einer Gräflerin in Balgach gelernt zu haben. Der böse Geist Hans Käsperle habe sie auf dem Wege von Balgach nach Widnau an der linken Seite stark angegriffen und habe von ihr verlangt, sie solle Gott und alle Heiligen verleugnen und sich ihm zu eigen geben. Das habe sie getan und mit ihm Unzucht getrieben. Sie sei oft auf einer "stromaten Geiß" in das Schweizer Ried und auf Büngen zu den Tänzen gefahren. Einmal habe sie im Ried in einem Hafen etwas gerührt und ausgeschüttet. Es hätte einen Hagel abgeben und im Schweizerland alles verderben sollen. Erst vor vier Wochen habe sie auf Geheiß des bösen Geistes ein Büble (Franz Alge) auf das "Rüggle" geschlagen, daß es krumm werde. Man habe die Fingermale noch lange gesehen. Im Frühling habe ihr der böse Geist einmal einen Apfel gegeben und zu ihr gesagt, sie solle ihn dem Buben ihres Nachbarn Hans Hemmerle geben. Dieser sei ein reicher Mann. Es gelte gleich, wenn das Kind krumm werde. Das habe sie auch getan. Das von ihr angegriffene Mädchen Katharina Hagen sei an der Seite ganz blau geworden und habe ein Geschwür bekommen. Das habe sie getan, daß es nicht werken könne. Einmal sei sie zu einer Kindbetterin gekommen und habe sie segnen wollen. Wenn sie das Weib hätte umfangen können, hätte es mit ihrem Manne fortan im Unfrieden leben müssen. Dem Christian Jeger, Ehemann der Margaretha Scheffknechtin, habe sie ein verteufeltes Pulver in ein Glas Wein getan. Er habe es getrunken und sei davon ganz taub und krank geworden. Sie bekannte auch, viel Vieh verdorben zu haben. Der Leibhaftige habe ihr Zettel gegeben. Wenn sie solche in einen Stall geworfen habe, sei das Vieh umgefallen. Am 17. November 1677 verurteilten die vereideten Malefizrichter des freien Reichshofes, darunter die Hofammänner Johannes Hagen und Magnus Bösch, nach eingeholtem Rechtsgutachten die Unholdin wegen Hexerei, Gotteslästerung und Unzucht einhellig zum Tode. Der Scharfrichter mußte ihr die Hände über dem Bauche zusammenbinden, sie zu der gewöhnlichen Richtstätte führen, mit dem Schwerte vom Leben zum Tode richten, ihren Körper zu Asche verbrennen und die Asche in die Erde vergraben, ihr zur wohlverdienten Strafe und männiglich zum abschreckenden Exempel. Graf Franz Karl bestätigte das Urteil und konfiszierte ihr noch vorhandenes Hab und Gut.


Sohn Karl Benedikt Rietmann, → ri49

Markus Schmidgall, Ein Mord in alten Tagen. Das Corpus Delicti in den Akten. In: Thema Vorarlberg (2015) 13:
"Am 25. Juli 1789 wurde im Rheindorf im Reichshof Lustenau ein gewisser Karl Benedikt Riedmann erstochen aufgefunden. Am Tatort fand sich neben einem Besteckset (Messer und Gabel) des Erstochenen ein Messer, welches offenbar auf den Täter hinwies. Im Gegensatz zu anderen Verbrechen in jener Zeit konnte die Verfolgung des Täters aufgrund des Tatwaffenfundes sehr schnell voranschreiten. Bereits am folgenden Tag, dem 26. Juli 1789, wurden Verhörprotokolle in der „Inquisitionssache des Johann Hemmerle, Sohn des Johann Hemmerle“ angelegt. Doch offenbar blieb es nicht nur bei einer Tötung. In den folgenden Protokollen, die sich insgesamt über ein ganzes Jahr bis in den August 1790 hinzogen, wurde der Tatverdächtige zusätzlich auch zu einer gefährlichen Körperverletzung an Johann Baptist Hemmerle einvernommen."


Jakob Vogel, → vo66

[LHB], S. 138 - 139:
Der Rheindorfer Ferge Jakob Vogel zeigte über den von ihm an der Schwarzen Erde verübten Racheakt keinerlei Reue. Er hatte noch mehr am Kerbholz. Vor neun Jahren hatte er eine Magd verführt und hatte deshalb unter die Soldaten gehen müssen. Er hatte sich aber bald wieder davongemacht und nach seiner Heimkehr mit einer Base zweiten Grades Blutschande begangen. Nun klagte ihn diese an, er sei zum Doktor gegangen und habe versucht, ihr durch Medizin die Frucht abzutreiben. Er habe ihr Flachs, Vesen und dergleichen mehr gegeben, daß sie "stillen Mund halte". Das Büblein sei in einem Jahr darauf gestorben. Jakob Scheffknecht, der Schwager des hartgesottenen Sünders, brachte gegen ihn vor, er habe zu Lebzeiten seines Bruders Franz Vogel ohne Wissen der Miterben in Rebstein 20 fl. entliehen. Nun rechne er sie ihnen an. Er habe von seinem Bruder Johannes Vogel gegen das Versprechen, ihm 35 fl. zu bezahlen, das Fahr eingeräumt bekommen. Auf die von dem Hofschreiber Johannes Hagen gegen ihn erhobene Klage wegen Auslieferung von ererbten Kleidern und Geschirr antwortete Jakob Vogel, er habe den Rock des Vaters selig dem Weib des Bruders Johann zugestellt, Franzens bestes Kleid habe der Hofammann bezogen, der Knecht habe den zwilchenen Schopen, der keinen halben Gulden wert sei. Weil der Bruder gestorben sei, hoffe er, die 35 Gulden nicht mehr schuldig zu sein. Josef Grabher ließ sich von dem abgefeimten Spitzbuben ebenfalls ins Bockshorn jagen. Er wurde von ihm überredet, sich wegen des 1706 im Ried gefundenen und in die Schweiz geschmuggelten Pferdes aus dem Staube zu machen. Er ließ sich von ihm erschrecken und begab sich in die schweizerische Landvogtei Rheintal. Auf Bitten seines hochschwangeren Weibes zurückgekehrt, bekannte er in Gegenwart des Pfarrhelfers Hagen, er sei seinerzeit von Jakob Vogel unter Drohungen und Versprechungen dahin gebracht worden, ihm zu sagen, wie Johann Böschen Stall vermacht sei. Er habe dann noch am selben Abend den Franz Vogel das Pferd aus dem Stall zum Schiff reiten gesehen. Jakob Scheffknecht habe es dann weiter nach Altstätten geritten.

Siehe auch Ergänzung


Michael Oberhauser, → Oberhauser/1

[VLA], Urkundenregesten - Reichsgrafschaft Hohenems, Signatur 8587 vom 24.06.1568:
Schadlosbrief von Michael und Othmar Oberhauser, genannt Holzmüller, zu für Thomas und Mathias Geser, Gebrüder und Schwäger des Othmar Oberhauser, welche Gebrüder Geser für die Aussteller ihre liegenden Güter an Hauptmann Marx Emser für 47 Gulden Hauptgut, woraus jährlich 2 Gulden 7 Böhmisch Martinizins zu entrichten ist, verschrieben haben. Zur Sicherheit verpfänden sie genannten Brüdern ihre Güter im Hof, nämlich ein Stück Heuwachs, genannt Wider, stößt an Stalden, an Jos Hollensteins Erben, an das Pfründgut von und an die Furt; zahlt jährlich 3 Schilling Pfennig in die Reichssteuer. Ferner zwei Mannsmahd, genannt im Erlenmahd, welche mit andern 4 Mannsmahd im Wechsel gehen; stößt der ganze Wechsel an Büchel, an Stalden, an Maienmahd, an gräfliches Gut, an Hans Alge und an die Emser Gemeinde; die 6 Mannsmahd zahlen jährlich 4 Schilling Pfennig in die Reichssteuer. [LHB], S.218: Nach Lienhard Geser hatten Michael Oberhauser und sein Sohn Othmar die Holzmühle inne. Michael hatte schon 1543 Besitz im Grindel. Othmar war mit einer Schwester der Gebrüder Thomas und Matthias Geser verheiratet. Diese leisteten für ihren Schwager und dessen Vater 1568 dem Hauptmann Marx Emser auf Udelberg bei Götzis, konstanzischem Vogt auf der Insel Reichenau, gegenüber Bürgschaft. Die Oberhauser verpfändeten den Gesern dafür ihre Güter am Stalden und im Erlenmahd.


Hans Boll, → Boll/x

Erster Eintrag im Sterbebuch, [WL2]:
War mit seinen Hausgenossen vor der Wut der sengenden und brennenden Schweden aus seiner Heimat nach geflüchtet. Nach einiger Zeit wagte er sich allein wieder in seine verwüstete Heimat zurück, um die Lage auszukundschaften, vor allem aber, um Hausgerät und Küchengeschirr, das er vor der Flucht vergraben hatte, in sein Exil zu holen. Bei dieser Gelegenheit wurde er von den räuberischen Schweden ergriffen, aller seiner Habe beraubt, aufs grausamste geschlagen und dann nach unzähligen Schlägen und Quälereien in einen Ofen gesteckt und mit Feuer und Rauch derart gepeinigt, daß die gottlosen Kriegsgesellen ihn für tot hielten und abzogen. Der so gemarterte vermochte aber - wie durch ein Wunder - sich aus dem Ofen zu befreien. In einer dunklen Gewitternacht gelang es ihm, zu entfliehen und sich mit dem Aufgebot der letzten Kräfte halbtot nach zu schleppen, wo er, ob seines jammervollen Aussehens kaum noch erkannt, nach drei Tagen sein leiderfülltes Leben mit dem Tode vertauschte und seine letzte Ruhestätte fand.


Peter Gantner, → Gantner/x2

Stellenauschreibung für den Gemeindearzt nach dem Tod von Peter Gantner im Gemeindeblatt 1894, S. 132:
In der Gemeinde Lustenau im vorarlbergischen Rheinthale an der gleichnamigen Bahnstation gelegen, 5300 Einwohner zählend, gelangt die erledigte Gemeindearztstelle behufs Wiederbesetzung zur Ausschreibung unter folgenden Bedingungen

  1. Wird dem Gemeindearzt das selbständige Arzthaus mit schöner Wohnung, genügenden Nebenräumen und Garten kostenfrei zur Benützung überlassen.
  2. Wird ein Wartgeld von jährlich 300 fl. [Gulden] geboten.
  3. Wird dem Gewählten die Vornahme der Totenschau übertragen.
  4. Hat der Arzt eine Haus-Apotheke zu halten.
  5. Hat er die Pfründner in der Armenanstalt und die Hausarmen der Gemeinde unentgeltlich zu behandeln, doch werden ihm die an diese Patienten verabreichten Medikamente nach der Armentaxe durch die Gemeinde vergütet.
  6. Ist der Gemeindearzt alleiniger Arzt in der Gemeinde.
  7. Wird dem Bewerber nach erfolgter mündlicher Berathung ein spezieller Vertrag auf 3 Jahre abgeschlossen.
  8. Nachgewiesene Spitalpraxis findet Berücksichtigung.