Das Programm ist eine eigene Entwicklung. Gründe hierfür sind:
In den früheren Zeiten erfolgte die Schreibweise der Vor- und Familiennamen meist nach der Sprechweise bzw. es wurde nach Gehör niedergeschrieben. So ergeben sich insbesondere bei auswärtigen Personen unterschiedliche Schreibweisen bei verschiedenen Einträgen, auch wechseln die Schreibweisen mit den jeweiligen Pfarrern. Erst im 19. Jahrhundert wurden die Familiennamen in ihrer Schreibweise verbindlich festgelegt. In den vorhandenen Dokumenten, insbesondere den Kirchenbüchern, gibt es deshalb für die gleichen Familien im Allgemeinen mehrere Schreibweisen. Weibliche Personen führten den Familiennamen mit der weiblichen Endung -in, also z. B. Algin oder Hagin/Hägin; endete der Familienname bereits auf -in, so war dies gleichzeitig auch die weibliche Form, also ist die weibliche Form von Hemerlin wiederum Hemerlin. Zur besseren Übersicht ist die weibliche Endung -in im Familienbuch weitgehend weggelassen.
Da die Unterschiede in der Schreibweise von der Sache her nichts bedeuten, sind die Familiennamen auf die gängigste Schreibweise festgelegt und durchgängig benutzt. Die so gewählte Schreibweise stimmt mit der heutigen weitgehend überein. Lediglich bei den folgenden Familiennamen werden zwei verschiedene Schreibweisen benutzt:
Das Familienbuch ist nach Kennzeichen, die bei den alten Familiennamen aus einem Kürzel des Familiennamens und einer Nummer gebildet sind, chronologisch geordnet. Das Kennzeichen besteht für die alten Familiennamen aus zwei Buchstaben und lautet für die einzelnen Familien:
al: Alge • be: Bertsch • bo: Bösch • fi: Fitz • ge: Geser • gr: Grabher • ha: Hagen • he: Hemerlin/Hämmerle • hf: Hofer • ho: Holenstein/Hollenstein • hz: Holzer • is: Isele • je: Jeger • ju: Jussel • kr: Kremel • ku: Küni/Köni • le: Lechler • na: Nagel • ri: Rietmann/Riedmann • rt: Ritter • sc: Scheffknecht • sp: Sperger • ve: Vetter • vo: Vogel
Für alle übrigen Namen ist der Name auch Kennzeichen.
Dem Kennzeichen folgt dann eine Nummer; beispielsweise ist ha11 eine Nummer für Hagen, he235 für Hemerlin und Frey/13 eine Nummer für den Namen Frey. An einigen Stellen ist die Nummer mittels kleiner Buchstaben noch weiter unterteilt, z.B. al9a. Bei Ortsfremden beginnt die Nummer mit "x".
Die Nummern sind nicht lückenlos geführt, die Lücken entstanden im Laufe der Bearbeitung durch Zusammenlegung von Mehrehen oder durch Zuordnung zu bereits vorhandenen Einträgen. Die Vergabe der Nummern selbst erfolgte so, dass sich eine weitgehend chronologische Reihenfolge für die einzelnen Familien ergibt.
Die Kinder innerhalb einer Nummer sind ab 1 nummeriert, bei Mehrehen beginnt die Nummerierung der Kinder bei jeder Ehe jeweils wieder bei 1.
Da in den Kirchenbüchern die Vornamen meist in der lateinischen Form bezeichnet sind, im täglichen Umgang aber sicherlich diese Formen nicht benutzt wurden, sind die heute üblichen offiziellen Bezeichnungen bei den Vornamen gewählt. Dass diese Wahl sinnvoll ist, ergibt sich aus den Einträgen im Sterbebuch, wo öfters auch die deutsche Form des Vornamens benutzt wurde. Im einzelnen sind folgende synonyme Bezeichnungen bzw. Schreibweisen gebräuchlich:
Im Namensregister werden nur die Familiennamen erfasst, eine Differenzierung nach Vornamen unterbleibt. Es sind alle Eheeinträge sowie die ledigen Mütter und Väter erfasst, Taufeinträge sind im Namensregister generell nicht berücksichtigt. Mehrfaches Auftreten eines Namens innerhalb einer Nummer ist nicht vermerkt.
Soweit bekannt ist bei den Personen für die Zeit bis ca. 1780 vermerkt, ob sie leibeigen waren; im Jahre 1795 hob Gräfin Maria Rebekka von Harrach-Hohenems die Leibeigenschaft auf. Die Leibeigenschaft war ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis des Leibeigenen gegenüber dem Leibherrn, dessen Kennzeichen insbesondere die fehlende Freizügigkeit, die Verpflichtung zu Diensten, eine jährliche Anerkennungsabgabe und eine Abgabe im Todesfall ist (Fahl oder Besthaupt genannt). Die Leibeigenschaft vererbt sich über die Mutter. Genealogisch gibt es somit die männliche Namenslinie und die weibliche Linie der Leibeigenschaft; Abweichungen sind möglich durch Freikauf oder freiwillige Annahme der Leibeigenschaft.
Bei den Daten des Standesamtes für die Zeiten bis 1945 heißt die Religionszugehörigkeit öfters "gottgläubig"; dies bedeutete, daß die betreffende Person aus der (katholischen) Kirche ausgetreten ist. Die Bezeichnung galt als Ausweis besonderer ideologischer Nähe zum Nationalsozialismus. Da diese Bezeichnung nach Kriegsende wieder verschwand und die meisten wieder in die Kirche eingetreten sind, wird sie in diesem Familienbuch nicht vermerkt.
Ein Schlüssel für die Erstellung des Familienbuchs liegt bei den Ehedispensen. Nach kirchlichem Recht ist bei naher Verwandtschaft - sowohl bei Blutsverwandtschaft als auch bei Schwägerschaft - eine Ehedispens erforderlich. Der Grad der Blutsverwandtschaft wird im kirchlichem Recht nach der Zahl der Generationen bis zum gemeinsamen Stammvater bzw. zur gemeinsamen Stammmutter gezählt, also:
Entsprechend sind die Grade der Schwägerschaft definiert:
Blutsverwandtschaft im 2./3. Grad bedeutet, dass die Großeltern des einen Ehepartners und die Urgroßeltern des anderen identisch sind; Blutsverwandtschaft im 3. Grad bedeutet, dass beide Ehepartner ein gemeinsames Urgroßelternpaar (oder einen gemeinsamen Urgroßvater oder eine gemeinsame Urgroßmutter) haben.
Im Ehebuch ist - wie schon erwähnt - bei den Heiraten öfters vermerkt, ob eine Dispens notwendig war und dann auch erteilt wurde. In den meisten Fällen ist der Grad der Blutsverwandtschaft, bzw. der Schwägerschaft bei Mehrehen, vermerkt. In einigen wenigen Fällen sind noch die "Ur-Geschwister", von denen die Brautleute abstammen, angegeben:
Eine vorhandene Dispens kann nun dazu genutzt werden, den Kreis der möglichen Ehepartner einzuengen und gegebenenfalls - wenn nur eine Person übrig bleibt - zu finden. Ist andererseits eine Dispens nicht vermerkt, so scheiden alle nahen Verwandten als mögliche Ehepartner aus; somit ist auch das Fehlen einer Dispens ebenfalls - mit einer gewissen Vorsicht, da ja eine Verwandtschaft eventuell auch bewusst verschwiegen wurde - eine wertvolle Information.
Natürlich ist auch bei den Eheeinträgen bezüglich der Dispensen mit fehlerhaften Einträgen zu rechnen. Wegen der Wichtigkeit der Dispens dürfte die Fehlerrate gering sein. Es besteht allerdings der Eindruck, dass die Pfarrer aus der Familie Hemerlin sich genau in ihrer Verwandtschaft auskannten und daher für ihre Verwandten genauere Angaben lieferten - für Nichtverwandte sind dagegen wohl Verwandtschaftsangaben eher unterblieben.
In den jeweiligen Anmerkungen ist die der Ehedispens zugrunde liegende Blutsverwandtschaft bzw. Schwägerschaft spezifiziert. Der Kürze halber ist bei Einehen der Zusatz "Blutsverwandtschaft" weggelassen, bei Mehrehen ist angegeben, ob es sich um Blutsverwandtschaft oder Schwägerschaft handelt, sofern diese Unterscheidung im Ehebuch vermerkt ist. Ist eine Dispens noch nicht geklärt, so ist dies in der Anmerkung mit "?" markiert.
An einigen Stellen ist im Familienbuch der Taufeintrag korrigiert, wenn offensichtlich ein Fehler vorliegt. Beispiel: In bo18 wird für Kind Nr. II-2 als Vater Bernhard Geser und als Mutter Margareta Hagen genannt. Da es ein Ehepaar mit diesbezüglichen Namen nicht gibt, die angegebenen Paten aber mit den Paten der übrigen Kindern von bo18 übereinstimmen, ist dem Pfarrer beim Eintrag offensichtlich der Fehler unterlaufen, den Familiennamen des Vaters mit Geser anstatt richtig mit Bösch einzutragen - zur selben Zeit gibt es auch einen Bernhard Geser.
Die Vulgonamen sind eine gute Hilfe bei der Rekonstruktion der verwandtschaftlichen Verhältnisse. Sie gehen häufig auf die nächsten Generationen über – in der Regel über die männliche Linie, jedoch sind auch Übergänge über die weiblichen Linie möglich. Der häufigste Vulgoname ist "Maier" bei dem Geschlecht Grabher, den es vom Beginn der Aufzeichnungen bis heute gibt – er teilte sozusagen die Grabher in zwei Linien.
Beispiele für die Fortführung der Vulgonamen über Generationen hinweg sind:
Seit dem Erscheinen meines "Lustenauer Sippenbuch - Von den Anfängen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts", [SF3], sind mehr als 10 Jahre vergangen. Da das Buch schon bald nach seinem Erscheinen vergriffen war, wurde vielfach der Wunsch nach einem Nachdruck oder einer Neuauflage an mich herangetragen.
In den letzten Jahren wurde das Sippenbuch von mir auch im Internet zugänglich gemacht, erweitert um die Geburten der Jahre 1821 bis 1850 und diesbezüglicher Zusatzdaten. Der Koautor Siegfried König hat, aufbauend auf dem Sippenbuch, die Kirchenbücher der Jahre 1821 bis 1900 systematisch erfasst. So lag es nahe, die Arbeiten der beiden Autoren zu bündeln und daraus ein gemeinsames Werk zu machen, das die gesamte Zeit von den frühesten bekannten Anfängen bis zum Jahr 1900 umspannt. Diese große Zeitspanne führt dazu, dass das Werk nun auf drei Bände verteilt wurde.
Mein besonderer Dank gilt Herrn Siegfried König, mit dem die Zusammenarbeit jederzeit sehr harmonisch und effizient war. Nur dadurch konnte das Werk in sehr kurzer Zeit fertiggestellt werden. Der Aufbau dieses Familienbuchs folgt dem bewährten Aufbau und der Struktur des Vorgängerbuchs. Insbesonders wurde die Nummerierung der einzelnen Familien weitgehend beibehalten, lediglich die "Sonstigen Familien" wurden neu nummeriert. Neu ist ein Häuserverzeichnis der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Durch die Zuordnung der Familien zu den Häusern kann man so sehen, wo die eigenen Vorfahren gewohnt haben und wer ihre Nachbarn waren.
Für eigene Ergänzungen der Leser dieses Buchs ist auf zweierlei Weise Platz gelassen. Zum einen ist am Ende der Abschnitte in Kapitel 3 etwas Freiraum, der für Ergänzungen des jeweiligen Abschnitts genutzt werden kann, zum anderen kann der Leser in dem Kapitel "Eigene Notizen" in Band I seine Familiendaten für die Zeit nach 1900 selbst eintragen. Das Familienbuch wird damit zum eigenen Familienbuch.
Lustenau hatte immer viele Beziehungen zum Nachbarn Dornbirn. Da seit kurzem das Dornbirner Familienbuch im Internet online zugänglich ist, können dort Ein- und Ausheiraten der Lustenauer verfolgt werden. Im Buch sind Einträge mit [DBF] markiert, wenn sich für diesen Eintrag weiterführende Daten im Dornbirner Familienbuch finden.
Das Familienbuch klärt die Verwandtschaftsverhältnisse weitgehend auf. Aufgrund der unzureichenden Quellen, insbesondere für die Zeit vor dem 19. Jahrhundert, ist es unvermeidlich, daß sich bei der Rekonstruktion der Verwandtschaftsbezüge und der Zuordnung der Tauf-, Sterbe- und Ehedaten Fehler einschleichen. ...
Die Autoren danken der Marktgemeinde Lustenau, die die Herausgabe des Buch durch einen Druckkostenzuschuss fördert.
Meine Ahnenforschung, die ich schon längere Zeit als Hobby betreibe, führt über die Linie meiner Frau nach Lustenau. Diese Ahnenreihe ... konnte ich unter Zuhilfenahme von Unterlagen meiner Lustenauer Verwandtschaft mit einiger Mühe rekonstruieren. Es zeigte sich jedoch, daß ein Vordringen in frühere Zeiten mittels der Kirchenbücher mehr oder weniger aussichtslos war. Der Grund hierfür ist, daß die Einträge in den Kirchenbüchern sehr unvollständig sind und z. B. bei den Ehe- und Sterbeeinträgen außer dem Namen in der Regel keine näheren Hinweise - wie Alter, Eltern oder Geburtstag - enthalten. So hat Welti im Lustenauer Heimatbuch, [LHB], nur für die Ammannfamilien Hagen und Hollenstein Ahnentafeln aufgestellt, da für diese durch das Jahreszeitenbuch der Hagen und die Hollensteinsche Familienchronik zusätzliche Informationen vorhanden sind. Er schreibt auch, daß aufgrund der vielen Namensgleichheiten man sich nur sehr schwer in den Kirchenbüchern zurechtfinden kann.
Vor zwei Jahren [1993] entschloß ich mich zu dem Versuch, über die Erstellung eines Ortssippenbuchs vielleicht doch die verwandtschaftlichen Zusammenhänge erschließen zu können. Durch eine systematische und vollständige Erfassung aller vorhandenen Quellen sollte es vielleicht doch gelingen, wenigstens einige Geschlechterreihen nach dem Vorbild der Stammtafeln der Hagen und Hollenstein im Lustenauer Heimatbuch aufzustellen. Da ich wegen meiner persönlichen Ahnenforschung vor allem für die Zeit vor dem 19. Jahrhundert interessiert war, wertete ich die vorhandenen Quellen für diesen Zeitraum aus - so erklärt sich auch, weshalb die neuere Zeit nicht mehr erfaßt ist ...